Publiziert am: 16.10.2026

Kein Gesetz auf Vorrat

Schule – Der sgv befürwortet den Unterricht in einer zweiten Landessprache auf Primarstufe, lehnt jedoch einen vorsorglichen Eingriff des Bundes in die Kantonsautonomie ab.

Der Erhalt und die Förderung der Landessprachen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die Bundesverfassung legt in Artikel 70 den Grundstein dazu. Da in einigen Deutschschweizer Kantonen der Französischunterricht in der Primarschule infrage gestellt wird, gewinnt die Diskussion um die Landessprachen künftig an Bedeutung. Der Bund führte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung eine Vernehmlassung zu einer Änderung des Sprachengesetzes durch, die jüngst endete.

Die Vernehmlassung dient dazu, zwei Varianten zur Diskussion zu stellen, um die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule und damit die Stellung einer zweiten Landessprache sicherzustellen. Damit hat die Vernehmlassung vorsorglichen Charakter und dient gemäss Bundesrat dazu, rechtzeitig verschiedene Lösungsvarianten zu prüfen. Der Bundesrat würde dem Parlament keine Gesetzesänderung beantragen, wenn die Kantone ihre 2004 beschlossene Sprachenstrategie mit der zweiten Landessprache in der Primarschule weiter umsetzten.

Variante 2 ist milder

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Notwendigkeit eines Unterrichts in einer zweiten Landessprache auf der Primarstufe, lehnt aber aus Gründen des Föderalismus einen vorsorglichen Eingriff in die Kantonsautonomie ab. Eine Gesetzesänderung auf Vorrat für den Fall, dass die Kantone das HarmoS-Konkordat kündigen sollten, ist für den sgv derzeit ein zu starker Eingriff in die Kantonsautonomie, weshalb er keinen Bedarf für eine derartige Vorlage sieht.

Eventualiter unterstützt der sgv die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 2 mit einer gesetzlichen Verankerung des Beginns des Unterrichts einer zweiten Landessprache auf der Primarschulstufe und seiner Dauer bis zum Ende der Sekundarstufe I. Variante 2 greift weniger stark in die Kompetenz der Kantone ein und beschränkt sich sachlich auf die Sicherstellung des Übergangs zwischen den Bildungsstufen, während die vom Bundesrat vorgeschriebene Variante 1 die HarmoS-Lösung im Sprachengesetz festlegen will.

Nützt der Berufsbildung

Vor 20 Jahren wurde in der Bundesverfassung der einheitliche «Bildungsraum Schweiz» geschaffen. Ein harmonisierter Bildungsraum nützt der Berufsbildung. Dieser soll eine hohe Qualität der Bildung garantieren und die Mobilität der Bevölkerung erleichtern. Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollen Schüler über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache (Englisch) verfügen. Dies unterstützt der sgv.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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