Die SRF-«Arena» zur bevorstehenden Abstimmung zeigte, wie die Initianten die Folgen ihres Begehrens herunterspielen, wenn ein Abstimmungssieg in Reichweite scheint. SP-Nationalrätin Anna Rosenwasser behauptete, gemeinsam genossene Feuerwerke blieben in Gemeinden und sogar Nachbarschaften weiterhin erlaubt.
Das ist unehrlich: Die Initiative erlaubt «lärmerzeugende» Feuerwerke nur noch an «überregionalen» Anlässen und auf kantonale Bewilligung hin. Was als überregional gilt, bleibt dabei unklar. Letztlich entscheiden kantonale Beamte.
Am 1. August dürfte es deshalb schweizweit kaum noch Feuerwerke geben. Der Nationalfeiertag wird überwiegend in den Gemeinden gefeiert – föderalistisch und nicht als überregionaler Grossanlass.
«Eine Initiative, die das heimische Gewerbe derart ins Abseits stellt, wirft weit mehr als wirtschaftspolitische Fragen auf.»
Entweder weiss Rosenwasser das nicht, oder sie will die Stimmbürger darüber hinwegtäuschen.
Und wenn trotz Verbot tatsächlich fast alles beim Alten bliebe: Wie passt das zum erklärten Ziel, Tiere vor Lärm zu schützen? Eine überzeugende Antwort blieb sie schuldig.
Auch Hauptinitiant Roman Huber wich aus. Bei sogenannten Frauenfürzen, die vor allem Lärm und kaum visuelle Effekte erzeugen, erklärte er sinngemäss, es sei Sache des Vollzugs, ob diese als zu laut und damit verboten eingestuft würden. Dabei zielt die Initiative gerade auf solche Knalleffekte.
Die Botschaft ist klar: So streng werde das Verbot schon nicht ausgelegt. An diesen Beschwichtigungen müssen sich die Initianten nach einer Annahme wenigstens messen lassen.
Schweizer KMU verschwinden
Ein Ja wäre für das heimische Gewerbe verheerend. Die Schweizer Feuerwerksbranche mit ihren KMU und Arbeitsplätzen würde weitgehend ausradiert. Auch Drogerien, Papeterien und Geschenkläden, die Feuerwerk verkaufen, wären betroffen. Ebenso Gastronomie und Hotellerie, die ihren Gästen beispielsweise beim Silvesterzauber künftig kein Feuerwerk mehr bieten könnten.
Privatpersonen dürften sowieso kein Feuerwerk mehr zünden: weder am 1. August und an Silvester noch an Geburtstagen, Hochzeiten oder Vereinsfeiern. Steigt der lokale Sportclub auf, bleibt das Feuerwerk aus.
Damit fehlen künftig sehr viele verbindenden Momente, die Menschen zusammenbringen und das lokale Gewerbe stärken. Metzger, Bäcker und Getränkehändler, die solche Feiern beliefern, verlieren ebenfalls an Aufträgen.
Mit bengalischen Feuern und Vulkanen allein kann kein spezialisierter Feuerwerkshändler oder -produzent überleben. Hinzu kommt die Unsicherheit über weitere Einschränkungen. Die Gemeinde Greifensee hat beispielsweise selbst Vulkane verboten.
Ausländische Anbieter übernehmen
Besonders absurd ist das Kriterium der «überregionalen» Anlässe. Kaum ein Anlass dürfte nach einem wuchtigen Ja noch darunterfallen. Und selbst wenn einzelne Veranstalter eine Ausnahmebewilligung für lärmige Feuerwerke erhielten, könnten sie nicht mehr bei Schweizer Feuerwerkshändlern einkaufen: Diese wären durch das Verbot faktisch ausradiert – und der Verkauf wäre ihnen ja ohnehin untersagt.
Das Geschäft würden folglich ausländische Anbieter übernehmen, die Feuerwerke samt Fachpersonal über die Grenze liefern.
Das ist etwa so, als würde man Schweizer Metzgern verbieten, Cervelats zu verkaufen, während einige wenige amtlich bewilligte Cervelat-Festivals weiterhin stattfinden dürfen. Die Würste kämen dann eben aus dem Ausland – samt Metzgern und Cateringpersonal.
Eine Initiative, die das heimische Gewerbe derart ins Abseits stellt, wirft weit mehr als wirtschaftspolitische Fragen auf. Deshalb: NEIN zum nationalen Feuerwerksverbot am 29. November.
Rolf Hug
www.nein-feuerwerksverbot.ch