Publiziert am: 06.11.2026

Wenn der Böögg nicht mehr explodieren darf

Feuerwerksverbot – Wenn künftig kantonale Beamte entscheiden, wann Feuerwerk noch erlaubt ist, drohen Ungerechtigkeiten sowie fragwürdige Entscheide und Regionen werden gegeneinander ausgespielt. Der Vollzug dürfte ebenfalls absurd werden.

Die Feuerwerksinitiative will den heutigen «Flickenteppich» beseitigen. Doch mit dem Kriterium der «überregionalen» Anlässe schafft sie neue Unsicherheiten und Ungerechtigkeiten. Künftig entscheiden kantonale Beamte im Einzelfall, wo lärmiges Feuerwerk erlaubt bleibt.

Das verlagert Macht zu den Behörden, öffnet Tür und Tor für Willkür und spielt Gemeinden und Regionen gegeneinander aus.

«Werden bald auch die traditionellen Salutschüsse am Ustertag verboten?»

Privatpersonen werden entmündigt und Gemeinden mit ihren Bürgern verlieren ihre bisherige Entscheidungsfreiheit.

Warum sollte am Seenachtsfest im urnerischen Flüelen kein Feuerwerk mehr erlaubt sein, beim Züri-Fäscht aber schon? Weshalb erhält die eine Region eine Bewilligung, die andere nicht? Solche Fragen werden künftig in der ganzen Schweiz auftauchen und je nach Auslegung werden vergleichbare Anlässe unterschiedlich behandelt.

Wie werden die Pferde berücksichtigt?

Wie weit das Verbot gehen könnte, zeigt das Zürcher Sechseläuten. Der Kanton führt den Anlass als lokalen Feiertag auf. Es gibt somit gute Gründe, ihn als regionalen und nicht als überregionalen Anlass einzustufen. Dürfte dann der Kopf des Bööggs weiterhin mit Feuerwerk und Knallkörpern explodieren? Mit Blick auf den Initiativtext ist die Antwort klar: Nein.

Nach welchen Kriterien ein kantonaler Beamter entscheiden würde, bleibt offen. Die Grösse der Stadt Zürich allein dürfte kaum genügen, denn das würde kleinere Gemeinden massiv benachteiligen. Auch die lange Tradition des Sechseläutens hilft wenig – sie wird in der Initiative nicht als Kriterium genannt. Und wie werden die Pferde berücksichtigt, die um das Feuer kreisen? Soll die Initiative doch gerade Tiere schützen. Spielt am Ende womöglich eine Rolle, ob der zuständige Beamte den Anlass persönlich schätzt?

Ähnliche Fragen stellen sich bei zahlreichen traditionellen Anlässen: beim Urknall, der die Luzerner Fasnacht mit einer Sprengladung und Feuerwerk eröffnet, oder beim Feuerwerk am traditionellen Winzerfest in Neuenburg. Gut möglich, dass Feuerwerke bei diesen Veranstaltungen künftig verboten sind.

Unfriede und Frust sind vorprogrammiert. Und wer glaubt, unsere regulierungsfreudigen Politiker und Beamten würden ein angenommenes Verbot – insbesondere bei wuchtigem Zuspruch – milde umsetzen, glaubt wohl auch daran, dass der Storch die Kinder bringt.

Absurder Vollzug

Der Vollzug könnte ebenfalls absurde Formen annehmen: Was passiert, wenn ein Vater mit seiner Tochter abseits eines bewilligten, überregionalen Grossfeuerwerks eine einzelne Rakete zündet? Schreitet die Polizei ein und büsst die beiden, während über ihnen ein halbstündiges Feuerwerk den Himmel erhellt?

Darüber hinaus stellt sich eine grundsätzliche Frage: Sind immer neue Verbote tatsächlich die richtige Antwort auf mögliche Regelverstösse Einzelner? Und welches Verbot kommt als Nächstes? Werden bald auch die traditionellen Salutschüsse am Ustertag oder gar die Guggenmusiken verboten?

Die Initiative zeigt exemplarisch, wie ein Verbot kaum Probleme löst, dafür aber zahlreiche neue schafft. Deshalb: NEIN zum nationalen Feuerwerksverbot am 29. November.

hug

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