Publiziert am: 06.11.2026

Diese Hintertür gehört dringend geschlossen

MINDESTLÖHNE – Es ist unehrlich seitens der Gewerkschaften, einen Mindestlohn aus­zu­handeln, das Resultat zu akzeptieren – und anschliessend mit politischen Mitteln auf kantonaler und kommunaler Stufe den abgemachten Mindestlohn zu bekämpfen.

Nach geltendem Recht darf ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn seine Bestimmungen Bundes- oder kantonalem Recht nicht widersprechen. Folglich ist derzeit eine Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in einem GAV nicht möglich, wenn diese niedriger sind als die in kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhne. In der Folge des Urteils des Bundesgerichtes vom 21. Juli 2017 betreffend Vorrang der kantonalen Mindestlöhne im Kanton Neuenburg wurde die Motion des Obwaldner Mitte-Ständerates Erich Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» lanciert, die der Bundesrat zwar ablehnte, die aber sowohl vom National- wie auch vom Ständerat angenommen und an den Bundesrat überwiesen worden ist. In der Folge hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) verabschiedet. Diese sieht die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen vor, auch wenn sie unter kantonalen Mindestlöhnen liegen.

Klare Positionsbezüge im National- und im Ständerat

Der Nationalrat hat in der Sommersession 2026 mit 115:78 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Vorlage zugestimmt, der Ständerat mit 23:16 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Beide Kammern bestätigten, dass sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Mindestlöhne kantonalen Mindestlöhnen vorgehen sollen. Der Ständerat hat mit einer zusätzlichen Besitzstandsregel verhindert, dass die Löhne infolge der Gesetzesänderung sinken.

Sozialpartnerschaft schĂĽtzen

Seit über 100 Jahren verhandeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen gemeinsam – branchenspezifisch, differenziert und sozial. Allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) sind das Herzstück dieses Modells und ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Schweizer Wirtschaft. Sie regeln nicht nur Mindestlöhne, sondern das gesamte Arbeitsverhältnis: Arbeitszeit, Ferien, Lohnersatz, Weiterbildung, Frühpensionierungen und vieles mehr. Sie sind ein vollumfänglicher Schutz für die Arbeitnehmenden. Die Gewerkschaften verhandeln diese Verträge mit, in Kenntnis der Gegebenheiten und Möglichkeiten der Branchen. Der Bundesrat prüft sie und erklärt sie für allgemeinverbindlich – die GAV schaffen damit verbindliche Regeln innerhalb der Branche und Schutz vor Willkür.

Es ist unehrlich, einen Mindestlohn auszuhandeln, das Resultat zu akzeptieren und anschliessend mit politischen Mitteln auf kantonaler und kommunaler Stufe den abgemachten Mindestlohn zu bekämpfen. Dabei ist klar: Wer heute zu einem kantonalen Mindestlohn arbeitet, soll durch eine Bundesrechtsänderung nicht schlechter gestellt werden. Die Besitzstandsklausel schliesst aus, dass es infolge des Vorrangs zu Lohnsenkungen in den betroffenen Kantonen Genf und Neuenburg kommt.

Anwendungsvorrang verfassungskonform

Der Anwendungsvorrang ist verfassungskonform und notwendig. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner bestätigt, dass der Bund über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz mit nachträglich derogatorischer Wirkung verfügt. Ohne klare Leitplanken des Gesetzgebers schreitet die Fragmentierung der Mindestlöhne ungehindert voran, zumal das Bundesgericht im Juni 2026 die kommunalen Mindestlöhne von Zürich und Winterthur geschützt hat. Die vorliegende Änderung des AVEG, gegen die das Referendum ergriffen worden ist, schafft Klarheit, ohne die bestehenden kantonalen Mindeststandards zu verletzen.

Keine Unterwanderung der Sozialpartnerschaft durch HintertĂĽre

2014 ist der nationale Mindestlohn in einer Volksabstimmung von rund 76 Prozent klar gescheitert. Seither kommt er durch die kantonale und kommunale Hintertür wieder auf die politische Agenda. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt einen Flickenteppich von Mindestlöhnen ab und sieht darin die bislang bewährte Sozialpartnerschaft, in welcher Mindestlöhne und andere Punkte auf Augenhöhe ausgehandelt werden, gefährdet.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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