Der Krieg gegen die Ukraine und wachsende internationale Spannungen zeigen: Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Auch die Schweiz muss sich verteidigen können. Ihre Armee braucht verlässliche Ausrüstung, Ersatzteile und Wartung. Eine eigene industrielle Basis ist deshalb ein Sicherheitsfaktor, der sich nach einem Verlust nicht kurzfristig wiederaufbauen lässt.
Die Schweizer Armee allein bietet der heimischen RĂĽstungsindustrie keinen ausreichend grossen Absatzmarkt. FĂĽr ihr Ăśberleben braucht es auch Exporte: Sie sichern Auslastung, Entwicklung und Fachwissen.
Hinter den grossen Rüstungsherstellern steht ein Netz von KMU aus Maschinenbau, Metallverarbeitung, Elektronik, Optik und Softwareentwicklung. Sie liefern Präzisionsbauteile, Sensoren und Steuerungssysteme. Ihre Kompetenzen sind auch für zivile Anwendungen wichtig und gehören zur industriellen Substanz der Schweiz.
Exportbeschränkungen können ausländische Abnehmer dazu bewegen, Schweizer Zulieferer zu ersetzen. KMU verlieren dann nicht nur Umsatz: Investitionen und Entwicklungsaufträge wandern ab, ebenso Fachkräfte und Know‑how. Gerade am Hochlohnstandort Schweiz müssen Qualität, Präzision und Innovation wirtschaftlich nutzbar bleiben.
Mehr Flexibilität, ohne die Leitplanken aufzugeben
Die Ende 2025 vom Parlament beschlossene Revision schafft mehr Spielraum für Exporte an Partnerstaaten mit vergleichbaren Exportkontrollregeln. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Lieferungen auch möglich sein, wenn sich ein solcher Staat in einem bewaffneten Konflikt befindet. Bei ausserordentlichen Umständen kann der Bundesrat zur Wahrung Schweizer Interessen befristet von den Bewilligungskriterien abweichen.
Für KMU besonders wichtig: Bei Einzelteilen und Baugruppen für internationale Wertschöpfungsketten soll grundsätzlich auf eine Nichtwiederausfuhrerklärung verzichtet werden. Ein Zulieferer trägt nicht dieselbe Verantwortung für das Endprodukt wie dessen Hersteller. Aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen kann der Bundesrat die Erklärung weiterhin verlangen.
Die Revision ist kein Freipass. Neutralitätsrecht, internationale Verpflichtungen, die Einhaltung des Waffenhandelsvertrags und der Menschenrechte bleiben verbindlich. Exporte mit einem Risiko des Einsatzes gegen die Zivilbevölkerung oder einer unerlaubten Weitergabe bleiben ausgeschlossen.
Neutralität und Verantwortung bleiben zentral
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Revision und empfiehlt ein klares JA. Verlässliche Rahmenbedingungen erleichtern KMU Investitionen in Anlagen, Personal und Forschung. Die Vorlage stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit und den Erhalt qualifizierter Arbeitsplätze. Davon profitieren auch zivile Branchen, die Präzisionstechnik, Sensorik oder digitale Steuerungen nutzen.
Verlässliche Partnerschaften
Kritiker befürchten mehr Lieferungen in Konfliktgebiete, weniger Kontrolle über den Endverbleib und einen Glaubwürdigkeitsverlust der Neutralität. Diese Bedenken verlangen klare Kriterien, transparente Entscheide und konsequente Kontrollen. Neutralität darf jedoch nicht mit dem Verzicht auf industrielle Zusammenarbeit verwechselt werden. Verlässliche Partnerschaften können bei Versorgungsengpässen wichtig sein.
KMU sollten die Einstufung ihrer Produkte frühzeitig prüfen, die Endverwendung dokumentieren und vertragliche Verantwortlichkeiten in Lieferketten klären. Das SECO und spezialisierte Fachstellen sind wichtige Ansprechpartner. Die Revision schafft praktikablere Rahmenbedingungen, ersetzt aber keine Sorgfaltspflicht.
Ein JA ist eine Investition in den Werkplatz Schweiz
Die Schweiz sollte ihre sicherheitsrelevanten Kompetenzen erhalten, statt Produktion und Know‑how ins Ausland abwandern zu lassen. Eine starke Armee braucht industrielle Unterstützung – auch durch spezialisierte KMU. Ein JA zur Revision verbindet den Erhalt des Werkplatzes mit der Verteidigungsfähigkeit.
Patrick DĂĽmmler, Ressortleiter sgv
www.kriegsmaterialgesetz.ch