Muss bei einer Abwesenheit von ein oder zwei Tagen ein ärztliches Attest verlangt werden? Und wie lässt sich bei einer mehrwöchigen Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz organisieren, wenn aus dem Attest nicht hervorgeht, welche Tätigkeiten die betroffene Person noch ausüben könnte? Für KMU erfordern diese beiden Situationen unterschiedliche Vorgehensweisen. Eine im März vom Nationalrat angenommene Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (26.3002) fordert Massnahmen gegen Gefälligkeitsbescheinigungen, fehlerhafte oder lückenhafte Atteste. Die zuständige Kommission des Ständerats empfiehlt die Annahme, doch die Kammer muss noch darüber entscheiden. Der Bundesrat hält die derzeitigen Instrumente für ausreichend; der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt hingegen die Motion.
Fokus auf die Arbeitsfähigkeit statt auf die -unfähigkeit setzen
«Heute liegt der Fokus fast ausschliesslich auf der Arbeitsunfähigkeit anstatt auf der Prüfung der Arbeitsfähigkeit», sagte Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP/TG) in der Frühjahrssession als Kommissionssprecherin im Rat. Und genau hier setze die Motion an. «Sie stärkt die Wiedereingliederung, reduziert Missbräuche und entlastet sowohl Arbeitgeber wie Sozialversicherung, weil die Arbeitsfähigkeit im Zentrum steht», so Gutjahr, Mitglied im Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbands.
Montags oder freitags krank ...
In der Schweiz sind die krankheits- oder unfallbedingten Fehlzeiten zwischen 2010 und 2024 von 6,3 auf 8,5 Tage pro Vollzeitstelle gestiegen. In einem kleinen Unternehmen kann schon die Abwesenheit einer einzigen Person den Arbeitsablauf durcheinanderbringen, die Kollegen überlasten oder eine Lieferung verzögern. Die Kosten gehen über die reinen Löhne und Versicherungsprämien hinaus.
In der Praxis berichten viele Arbeitgeber auch von kurzen, wiederholten Abwesenheiten, die sich manchmal auf Montag oder Freitag konzentrieren. Diese Beobachtungen beweisen zwar keinen Missbrauch, werfen aber die Frage nach Kontrolle und Vertrauen auf. Für einen einzelnen Tag wird in der Regel kein ärztliches Attest verlangt, auch wenn der Arbeitgeber dies bereits ab dem ersten Tag verlangen kann. Einige Unternehmen stellen fest, dass diese Fehlzeiten zurückgehen, sobald sie ein Attest verlangen. Eine allgemeine Einführung dieser Praxis würde jedoch den Verwaltungsaufwand und die Formalitäten vervielfachen. Eine angemessene Reaktion ist daher besser.
Attest ist oft zu vage
Bei längeren Arbeitsausfällen ist das Problem oft umgekehrt: Das Attest liegt zwar vor, ist aber zu vage. Was soll eine Arbeitgeberin mit einer Bescheinigung anfangen, in der ohne weitere Angaben «100%ige Arbeitsunfähigkeit für vier Wochen» steht? Ein Angestellter mit Rückenbeschwerden kann möglicherweise keine Lasten tragen, ist aber dennoch für bestimmte Aufgaben einsatzfähig. Ohne die nötigen Angaben ist es schwierig, den Arbeitsplatz anzupassen oder eine schrittweise Wiedereingliederung vorzubereiten.
Diese Schwierigkeit macht sich besonders bei längeren Abwesenheiten bemerkbar, insbesondere aus psychischen Gründen. Eine von einem Versicherer (SWICA) in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum WorkMed durchgeführte Aktenanalyse zeigt, dass 95 Prozent der untersuchten psychischen Arbeitsunfähigkeiten mit einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit begonnen haben. Ohne deren medizinische Begründung infrage zu stellen, unterstreicht diese Feststellung, wie wichtig es ist, die verbleibenden Fähigkeiten und die Möglichkeiten einer schrittweisen Wiedereingliederung besser zu erfassen.
Für KMU oft teuer und zu spät
Die grosse Mehrheit der Ärzte stellt ihre Atteste gewissenhaft aus, und es gibt keine Statistiken, die das Ausmass des Missbrauchs erfassen. Das Problem geht in der Tat weit über Betrug hinaus: Ein in gutem Glauben ausgestelltes Attest kann für die weitere Vorgehensweise unzureichend sein. Der Arzt kennt den Gesundheitszustand; der Arbeitgeber kennt die Anforderungen der Stelle. Zwischen beiden Seiten kommt die Information jedoch nur schlecht an. Der Antrag zielt darauf ab, in Fällen, in denen es die Situation erfordert, die Einholung genauerer Angaben zu den noch möglichen Tätigkeiten zu erleichtern und dabei die Vertraulichkeit der Diagnose und der Krankengeschichte zu wahren. Es gibt bereits Instrumente wie das reWork-Profil von Compasso oder die Hinzuziehung eines Vertrauensarztes. Für ein KMU ohne Personalabteilung können diese Schritte jedoch kostspielig sein und zu spät erfolgen.
Verbleib im Arbeitsleben erleichtern
Wird die Motion angenommen, muss ihre Umsetzung pragmatisch erfolgen: zuverlässige Bescheinigungen, bei Bedarf schnell verfügbare Angaben zur Arbeitsfähigkeit und keine systematischen Verwaltungsauflagen bei gewöhnlichen Abwesenheiten. Es geht weder darum, kranke Menschen zu verdächtigen, noch sie zu einer zu frühen Rückkehr an den Arbeitsplatz zu drängen. Es geht darum, den Verbleib im Arbeitsleben zu erleichtern, wann immer dies möglich ist. Wir können eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Wir müssen aber auch lernen, die noch vorhandene Arbeitsfähigkeit anzuerkennen.Ssc