Publiziert am: 02.06.2017

Ältere Arbeitnehmende immer wichtiger «Bienenköniginnen» stellen sich quer Familie und Beruf unter einen Hut bringen

aktuell

Bund, Kantone und die Sozialpartner setzen sich für die Sensibilisierung in der Thematik der älteren Arbeitnehmenden ein. Sie haben deshalb die Online-Broschüre «ältere Arbeitnehmende» herausgegeben. Zu finden sind aktuelle Zahlen, aber auch Beispiele von Betrieben, die bereits gute Rahmenbedingungen für Ältere Arbeitnehmende geschaffen haben. Damit soll die Bedeutung und Situation von Arbeitnehmenden über 55 Jahren aufgezeigt werden. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt sei für ältere Arbeitnehmende grundsätzlich gut, schreibt Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Editorial der Broschüre. «Allerdings sind sie immer wieder mit Vorurteilen konfrontiert.» Aufgezeigt wird zudem, dass die Weiterbildung auch für ältere Arbeitnehmende ein zentrales Thema sein muss.

Laut einer Studie der Universität Genf stellen sich gewisse Frauen in Führungspositionen gegen Förderungsmassnahmen für jüngere Kolleginnen, zum Beispiel betreffend Frauenquoten. Diese Frauen befürchten, dass durch die Massnahmen Kolleginnen gefördert werden könnten, die ungenügend qualifiziert sind oder nicht aus eigener Kraft erfolgreich sein können. Führungskräfte mit dieser Haltung werden auch «Bienenköniginnen» genannt. Die Erklärung der Verhaltensweise findet sich in der Vergangenheit der Führungskräfte. So mussten einige eine berufliche Laufbahn durchmachen, die von 
Diskriminierung, schwierigen Entscheiden und mangelnder Unterstützung geprägt war.

Im Familienbericht 2017 setzt der Bundesrat 
die Priorität auf drei Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern sollen: 1. Einführen von finanzieller Unterstützung für die Betreuung, 2. Erhöhung von Steuererleichterungen, 3. Beseitigung der Heiratsstrafe, um Zweitverdiener zu vermehrter Arbeit anzuregen. Der Bundesrat sieht keine Massnahmen bezüglich familienfreundlicher Arbeitsbedingungen vor, einem Thema, das oft in den Kantonsberichten angesprochen wird. Fast die Hälfte der Kantonsberichte greift zudem die Frage des Vaterschafts- oder Elternurlaubs auf. Mehrere Kantone der Romandie empfehlen, die Arbeitgeber in die Finanzierung der Kinderdrittbetreuungskosten einzubinden.

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