Publiziert am: 18.03.2022

Die Meinung

AHV 21: Diese Reform muss gelingen

Ende September stimmt das Schweizer Volk über das Referendum zur AHV 21-Reform ab. Heute schon ist klar: Dieses Mal muss es gelingen. Der Generationenvertrag und damit die Renten von uns allen muss gesichert werden. Scheitert diese Reform, dauert es mindestens fünf weitere Jahre bis eine Lösung ausgearbeitet ist. Diese Zeit haben wir angesichts der desaströsen Finanzperspektiven in der AHV schlicht nicht.

Natürlich, man kann sich auch in die eigene Tasche lügen. Ein beliebtes Argument: «Bisher hat sich die Ertragslage der AHV immer besser entwickelt als erwartet. Warum sollte es dieses Mal also anders sein?» Prinzip Hoffnung. Die Fakten sprechen eine ganz andere Sprache.

Vor knapp drei Jahren hat das Stimmvolk der Steuerreform und AHV-Finanzierung zugestimmt – die sogenannte STAF-Vorlage. Daraus resultierten jährliche Zusatzeinnahmen von rund zwei Milliarden Franken. Ein stolzer Betrag. Und trotzdem droht die staatliche Altersvorsorge schon bald wieder in die roten Zahlen abzugleiten.

Unter Mitberücksichtigung der prognostizierten Anlageerträge wird die AHV bereits im Jahr 2025 wieder ein Defizit verbuchen müssen, das in den Folgejahren stark ansteigen wird. Ohne Reformen wird der Kapitalstock, der sich zurzeit noch auf stolze 48 Milliarden Franken beläuft, bis circa 2035 restlos aufgebraucht sein.

Davon unbeeindruckt monieren viele eine drohende Rentenkürzung in der zweiten Säule. Einfach ausgedrückt, die AHV 21 müsse gestoppt werden, damit so auch die BVG-Reform gestoppt werden könne. Emotional tönt das gut. Sachlich ist dieses Argument kreuzfalsch. Ein Ja zur AHV 21 ist kein Präjudiz für eine spätere Annahme der BVG-Reform. Zudem: Die Aussage, die BVG-Reform bringe Rentenkürzungen, ist schlicht falsch. Im Gegenteil: Nach parlamentarischem Stand der Beratungen heute erhält eine Übergangsgeneration von fünfzehn Jahren eine Besitzstandgarantie.

Wichtiger ist da der Hinweis auf die stetig steigende Lebenserwartung. Korrekturen sind unumgänglich. Seit Einführung der AHV 1948 ist die Lebenserwartung stetig angestiegen und wird auch weiterhin ansteigen. Das Rentenalter der Männer ist immer noch das gleiche, das der Frauen ein Jahr tiefer. Die AHV lässt sich so auf Dauer nicht finanzieren. Gefragt ist daher ein ausgewogener Mix, der sowohl die Erschliessung von Mehreinnahmen als auch eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters beinhalten muss.

Im übrigen sei an dieser Stelle auch einmal festgestellt: Die starke Einkommensumverteilung von Mann zu Frau bleibt bestehen. 2015 bezahlten die Frauen 33 % der Beiträge an die AHV. Gleichzeitig bezogen sie 56 % der Altersrenten. Auch nach der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre wird diese Umverteilung weiter bestehen. Deshalb rechtfertigt die höhere Lebenserwartung der Frauen die Rückkehr zu einem einheitlichen Rentenalter. Auch das gehört zum Generationenvertrag.

Und genau dieser Generationenvertrag darf nicht gefährdet, die Solidarität mit den Jungen nicht überstrapaziert werden. Bekanntlich wird die AHV im Umlageverfahren finanziert. Die Erwerbstätigen zahlen für Rentner ein. Diese Last für die Jungen wird zu gross, wenn eine abnehmende Zahl Erwerbstätiger immer mehr Rentner finanzieren muss.

Wie eingangs dargestellt: Die Finanzierung der Renten, vor allem aber deren Sicherstellung, muss gelingen – im Interesse aller Generationen. Junge wie Rentner, Frauen wie Männer. Nur ein finanziell abgesichertes Sozialwerk ist ein sicheres Sozialwerk, das sichere Renten garantieren kann.

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