Publiziert am: 19.03.2021

Ausreichend versichert feiern

VERSICHERUNGSRATGEBER – Grössere Gewerbezelte gelten als Elementar-Spezialrisiko.

Deshalb ist es wichtig, den Zusatzschutz explizit gegen Sturm und Hagel zu versichern. Zudem sind grössere Zelt bewilligungspflichtig.

P. W. aus R. «Mit der anrollenden Lockerung der Covid-Massnahmen plane ich über Ostern einen Outdoor-Kundenanlass für unsere Gartenmöbel der neuen Saison. Auf unserem Gelände wird ein Gewerbezelt stehen, welches ich nach der Ausstellung ein paar Wochen aufgestellt belassen möchte. Witterungsbedingt muss ich Anfang April wohl mit allem rechnen. Deshalb möchte ich mich gegen allfällige Elementarschadenrisiken absichern. Ist dafür eine spezifische Versicherungslösung notwendig?»

Sehr geehrter Herr W.: Mit einer Ausstellung setzen Sie sich verschie­denen Risiken aus, die Sie teilweise ergänzend versichern sollten. Kein Ergänzungsbedarf besteht in Bezug auf das Haftpflichtrisiko. Kundenanlässe sind in der Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel eingeschlossen. Dabei spielt auch keine Rolle, dass der Anlass auf dem Firmengelände «outdoor» stattfindet. Gegen Sachrisiken hilft die Geschäftsinventarversicherung Ihrer Betriebsversicherung, da ein mobiles Ausstellungs- oder Gewerbezelt nicht als Gebäude gilt.

Zusatzschutz besonders bei grösseren Zelten nötig

Da Sie eine vorübergehende Lösung ansprechen, nehme ich an, dass Sie das Ausstellungszelt mieten werden. Der Sachschutz wird in der Regel direkt vom Vermieter abgeschlossen, was sicherheitshalber aber zu prüfen ist. Besteht kein Versicherungsschutz, ist Folgendes zu berücksichtigen: Nur kleinere Gewerbezelte mit Flächen unter rund 40–50 m2 sind in der Betriebsfahrhabe automatisch eingeschlossen. Bei einem grösseren Ausstellungszelt sollten Sie sich explizit gegen Sturm und Windböen versichern. Grössere Gewerbezelte gelten als Elementar-Spezialrisiko, weil die mobile und leichte Bauweise zu einer besonderen Gefährdung führt. Mit dem Zusatzschutz können Sie Beschädigungen am Zelt selbst sowie der darin aufgestellten Gartenmöbel gegen Elementarrisiken versichern – zum Beispiel gegen Sturm oder Hagel.

Bewilligungs- und Sorgfaltspflicht beachten

Grössere und nicht nur kurzfristig erstellte Zeltbauten sind aus feuerpolizeilichen Gründen bewilligungspflichtig. Darunter fallen bei Gewerbeausstellungen Belegungen von über 100 Personen oder eine vorübergehende Beherbergung von über 20 Personen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde. Sie kann Ihnen weitere Auskünfte für die Organisation und Bewilligung Ihres Anlasses in einer Zeltbaute erteilen. Als Organisator eines öffentlichen Anlasses sind Sie auch zuständig für die Personensicherheit und die Erfüllung der damit zusammenhängenden verbindlichen Auflagen.

Stellen Sie beim Zeltbau und der Montage sicher, dass Fachleute am Werk sind. Ansonsten können bei Sorgfaltspflichtverletzungen schnell Diskussionen mit der Versicherung entstehen. Bei einer Verletzung der Regeln der Baukunde kann diese ein Verschulden einwenden, was zu Leistungskürzungen führen kann.

laszlo.scheda@mobi.ch

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