Publiziert am: 16.09.2022

Bitte etwas mehr Sinn für die Realität

AHV-REFORM – Die Politik der Gewerkschaften wird immer unglaubwürdiger. Die dringend nötige Sanierung der AHV-Finanzen wird torpediert. Gleichzeitig verlangen sie noch eine 13. AHV-Rente.

Die AHV steuert auf schwierige Zeiten zu. Ohne Reformen wird sie in spätestens sieben Jahren Defizite in Milliardenhöhe einfahren. Bei angenommener AHV-Revision wird das zwei oder drei Jahre später der Fall sein. Die AHV-Verluste kommen, so oder so. Weitere schmerzhafte Reformschritte werden unumgänglich sein.

Hauptsache fleissig fordern

Das hindert die Gewerkschaften nicht, per Volksinitiative eine 13. AHV-Rente einzuverlangen. Kostenpunkt: fünf Milliarden Franken jährlich. Würde man den Vorstoss umgehend umsetzen, schriebe die AHV sofort Defizite in Milliardenhöhe. Der Kapitalstock der staatlichen Altersvorsorge, der sich zurzeit noch auf stolze 50 Milliarden Franken beläuft, wäre spätestens Anfang der dreissiger Jahre vollends aufgebraucht.

«Hauptsache, man kann der erodierenden Gewerkschafts-Basis zeigen, dass man etwas tut.»

Der Initiativtext sagt nichts darüber aus, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Das ist irgendwie auch typisch für die Politik der Gewerkschaften. Die dringend nötige Sanierung der AHV wird aus ideologischen Gründen torpediert. Und das, obwohl man bei der vom Souverän abgelehnten Altersvorsorge 2020 noch den Standpunkt vertrat, dass die AHV dringend auf Sanierungsmassnahmen angewiesen sei. Gleichzeitig will man nun die Leistungen nach dem Giesskannenprinzip aufblähen. Wie das zu finanzieren ist und wer die sich klar abzeichnenden Löcher in der AHV-Kasse stopft, ist nebensächlich. Hauptsache, man kann der zusehends wegerodierenden Basis zeigen, dass man etwas für sie tut.

Weder finanzierbar noch nötig

Ein Ausbau der AHV-Renten um über acht Prozent ist schlicht nicht finanzierbar. Er ist aber auch unnötig. Im Vergleich mit der Gesamtbevölkerung sind Haushalte im Rentenalter deutlich weniger armutsgefährdet als andere Gruppierungen. Dies gilt speziell dann, wenn man die Vermögen mitberücksichtigt. Arm ist «bloss» eine Minderheit von rund zwanzig Prozent der Rentenbezüger. Diese haben aber Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sodass auch für sie gesorgt ist. Es wäre daher unsinnig, mit der grossen Giesskanne Gelder zu verteilen, die mehrheitlich Personen zugute kämen, denen es wirtschaftlich gut bis sehr gut geht.

Zurück zur Finanzierungsfrage. Offenbar haben die Gewerkschaften eingesehen, dass ihr Volksbegehren wohl chancenlos ist, wenn sie nicht aufzeigen können, wie die AHV zu Mehreinnahmen kommt. Sie sammeln daher zurzeit Unterschriften für ein weiteres Volksbegehren, mit dem verlangt wird, dass sich die Nationalbank an der Finanzierung der AHV zu beteiligen hat. Das ist einerseits eine Zwängerei, weil sich der Souverän vor gut zehn Jahren bereits einmal gegen dieses Ansinnen ausgesprochen hat. Andererseits ist es hochriskant. Die AHV muss Monat für Monat 2,6 Millionen Renten pünktlich ausbezahlen. Dazu ist sie auf sichere Einnahmen angewiesen. Das ist bei der Nationalbank, die im ersten Halbjahr 2022 einen Verlust von 95 Milliarden Franken eingefahren hat – das entspricht zwei vollen Jahresausgaben der AHV – nicht der Fall. Muss die Nationalbank plötzlich die AHV finanzieren, müssten zudem Bund und Kantone kürzer treten, was wohl unweigerlich höhere Steuern, Gebühren und Abgaben zur Folge hätte. Noch schlimmer: Die «Pflicht», konstant hohe Gewinne an die AHV abzuliefern, würde zu einer Verpolitisierung der Nationalbankpolitik führen. Deren eigentliche Hauptaufgaben, die Sicherung der Preis- und Währungsstabilität, würde in den Hintergrund rücken, was mittel- und langfristig fatale Folgen für unser Land haben dürfte.

Klares doppeltes Ja zur AHV 21

Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk. Zu ihr müssen wir Sorge tragen. Das bedeutet ein klares – doppeltes – JA zur AHV 21 und ein Nein zu unnötigen, nicht finanzierbaren Gewerkschaftsfantasien.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

www.sichereahv.ch

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