Publiziert am: 16.09.2022

Frauenfreundliches Sozialwerk

AHV-REFORM – Die AHV steht für Altersvorsorge und für die Umver­teilung, auch von Mann zu Frau. Mit der AHV-21-Reform beseitigen wir ein Stück Erbe des Patriarchats in diesem wichtigen Sozialwerk.

Für die Linken ist klar: Die AHV-Reform, über die wir am 25. September abstimmen, erfolgt ausschliesslich auf dem Buckel der Frauen, welche in der Altersvorsorge eh schon benachteiligt sind. Stimmt das?

Ein starkes Korrektiv

Dass die Lohnsumme der Frauen tiefer liegt als die der Männer, ist bekannt. Ist dies auf die von den Linken monierte Lohnungleichheit zurückzuführen? Nein, die Gründe sind die tiefere Erwerbsquote der Frauen und die Tatsache, dass Frauen öfters in Teilzeit und in wertschöpfungsschwächeren Tieflohnbrachen beschäftigt sind.

«Faktisch beziehen Frauen heute vier Jahre länger Rente. Denn sie gehen früher in Rente, und sie leben länger.»

Die AHV kennt hier aber ein starkes Korrektiv. Bei Ehepaaren werden jahrweise die beiden Einkommen zusammengezählt und je zur Hälfte den individuellen Konten gutgeschrieben. Derjenige Ehepartner, der «nur» Teilzeit arbeitet und allenfalls auch über ein tieferes Grundeinkommen verfügt, profitiert somit vom höheren Einkommen seines Partners. Meist sind es Frauen, die in mehr oder weniger starkem Ausmass von dieser innerehelichen Umverteilung profitieren. Die AHV ist das einzige Sozialwerk, welches unentgeltlich erbrachte Erziehungs- und Betreuungsarbeit honoriert.

Die Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV zeigen, dass Frauen im Jahr 2015 exakt einen Drittel der Beiträge in die AHV einbezahlt haben. Dafür bezogen sie über die Hälfte, nämlich 56 Prozent, der Leistungen. Der Grund dafür: Faktisch beziehen Frauen vier Jahre länger Rente. Denn sie gehen früher in Rente und leben länger.

Erbe des Patriarchats

Böse Zungen behaupten, dass die Senkung des Rentenalters, welche in einer Zeit beschlossen wurde, als die Frauen noch gar nicht stimmberechtigt waren, nur beschlossen worden sei, weil die meistens älteren Männer in der Paarbeziehung nicht allein in Rente gehen wollten. Das heute noch geltende tiefere Rentenalter der Frauen darf also nicht unbedingt als wirkliche Errungenschaft für das weibliche Geschlecht erachtet werden, sondern eher als Erbe des Patriarchats. Die Schweiz gehört zusammen mit Ungarn, Israel, Polen und der Türkei in die Gruppe der letzten OECD-Staaten, die das Rentenalter noch nicht wieder angepasst haben.

Räumen wir hier auch gleich mit einer Mär der Linken auf. Wird das Referenzalter der Frauen auf 65 erhöht, verlieren die Frauen keine Renten. Dafür sorgen grosszügige Abfederungsmassnahmen für neun Frauenjahrgänge. Das hat das Parlament in einem gut schweizerischen Kompromiss erarbeitet. Die am 25. September zur Abstimmung kommende Reform ist eine runde Sache und angesichts der Tatsache, dass unser wichtigstes Sozialwerk immer mehr in Schieflage gerät, dringend nötig. Da helfen auch die linken Scheuklappen, welche die demografische Herausforderung ignorieren, nicht. Deshalb brauchen wir unbedingt ein doppeltes JA zur AHV 21 an der Urne!

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

www.sichereahv.ch

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