Publiziert am: 24.02.2017

Bundesrat verweigert Diskussion

SRG-DEBATTE – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv empfiehlt dem Nationalrat, den bundesrätlichen Bericht ablehnend zur Kenntnis zu nehmen.

In der kommenden Montag beginnenden Frühjahrssession steht im Nationalrat die lang angekündigte Service-public-Debatte über die SRG an. Zwar hat der Ständerat den von ihm selber 2014 bestellten «Bericht zu den Service-public-Leistungen der SRG» bereits in der Wintersession des vergangenen Jahres thematisiert, allerdings ohne wirklich kritische Würdigung und ohne Einfordern von Konsequenzen. Der Bundesrat wurde beauftragt, «die durch Gebühren bzw. künftig durch Steuern finanzierten Service-public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen». Zur Beantwortung des ständerätlichen Postulats hat der Bundesrat am 17. Juni 2016 einen Bericht präsentiert, den der Schweizerische Gewerbeverband sgv dem Nationalrat nun zur Kenntnisnahme im ablehnenden Sinne empfiehlt.

Bundesrat will keine 
Service-public-Debatte

Anstatt eine Grundlage für eine fundierte Debatte über den Umfang des Service public zu liefern, versucht der Bundesrat mit dem Bericht, den Status quo und das Milliardenbudget der SRG zu zementieren. Dabei ist die Diskussion über den Service public der SRG dringend nötig. Die Stimmbevölkerung hat Bundesrat und SRG am 14. Juni 2015 mit der historisch knappen Abstimmung über die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes und über die neue Billag-Mediensteuer einen klaren Auftrag erteilt: Es braucht eine breite öffentliche Diskussion über Inhalt und Umfang des Service public der SRG. Und die SRG als Organisation hat bezüglich Transparenz und Organisationsstruktur Reformbedarf.

«DER BUNDESRAT WILL DEN STATUS QUO DER SRG ZEMENTIEREN UND VERWEIGERT noch immer DIE DISKUSSION.»

Doch der Bundesrat hält am Status quo der SRG fest. Dass nur eine Diskussion über das Budget und die damit möglichen Leistungen eine echte Diskussion ermöglicht, wird ignoriert. Der Bericht ist einseitig und klammert die wichtigsten Frage­stellungen aus. Statt sich kritisch mit dieser für unsere direkte Demokratie entscheidenden Frage auseinanderzusetzen, akzeptiert der Bundesrat, dass die SRG ihre Aktivitäten künftig sogar im Online-Bereich ausbauen kann.

Bundesrat ignoriert Parlament

Im Nachgang zur Volksabstimmung über das neue Radio- und Fernsehgesetz haben verschiedene Mitglieder des Nationalrats Forderungen aufgestellt. Die Motionen und parlamentarischen Initiativen werden vom Bundesrat praktisch alle abgelehnt. Eine Diskussion über das Budget der SRG und die Höhe der Mediensteuer soll nicht geführt werden. Ebenso wenig will er die Rechtsform antasten und prüfen, ob für die SRG mit einem 1,6-Milliarden-Budget die Aktiengesellschaft nicht eine zeitgemäs­sere Rechtsform sein könnte als die überholte Vereinsstruktur.

Gemäss Bundesrat soll es auch nicht möglich sein, beim «Service public»-Bericht den Subsidiaritätsgrundsatz der Bundesverfassung verstärkt zu berücksichtigen und nur dort Aufträge an die SRG zu prüfen, wo kein entsprechendes Angebot privater Anbieter vorliegt. Und auch die Diskussion, wie der Online-Auftritt der SRG begrenzt werden könnte, verweigert der Bundesrat.

Forderungen des sgv

Die politisch sehr breit abgestützten Forderungen von CVP, GLP, FDP und SVP sind mit in die Diskussion des Service-public-Berichts einzubeziehen. Ebenfalls mit zu berücksichtigen sind die neusten Entwicklungen rund um das geplante Joint Venture mit Ringier und Swisscom und die daraus resultierenden Wettbewerbs­verzerrungen. Zudem ist aufzuzeigen, welche detaillierten Leistungen die politisch definierte Grundversorgung für die SRG im Kontext der Digitalisierung umfasst. Entsprechende Budgetvarianten sind darzulegen, damit klar wird, mit welchen Konsequenzen für die SRG bei welcher Budgetkonstellation zu rechnen ist. Zudem unterstreicht der Bundesrat in seinem Bericht, dass die Programme der SRG sich klarer von den Programmen der kommerziellen Veranstalter unterscheiden sollen. Daraus sind jetzt konkrete Massnahmen abzuleiten.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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