Publiziert am: 23.02.2018

Bundesrat will höhere Limiten für KMU

BÜRGSCHAFTswesen

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Änderung wird die von der Motion von Raphaël Comte (FDP/NE) geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt. Neu sollen Bürgschaften bis zu einer Million Franken gewährt werden können. Dies entspricht einer Verdoppelung.

Die Teilrevision des Bundesgesetzes über 
Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen beinhaltet schwergewichtig 
folgende drei Punkte:

n Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf 1 Million Franken;

n Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt;

n Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter.

Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Das Subsidiaritätsprinzip soll deshalb nicht wie bisher auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen, sondern neu auf den Kreditmarkt ausgerichtet werden. Die Vorlage geht nun in die parlamentarische Beratung.

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