Publiziert am: 18.09.2015

Daran muss noch viel gefeilt werden

ENERGIESTRATEGIE 2050 – Wie schon die Vorlage des Nationalrates sind die Ergebnisse der vorberatenden Kommission des Ständerates voller Kompromisse.

Es ist so weit: Das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 kommt in den Ständerat. Damit wird nächste Woche der erste Durchgang der Beratung abgeschlossen. Danach müssen die Differenzen zwischen den Räten bereinigt werden. Was bringt das ständerätliche Paket?

«ALL DIESE FEHLER 
KÖNNEN NOCH 
BEHOBEN WERDEN.»

Das Gute zuerst...

Wie schon die Vorlage des Nationalrates sind die Ergebnisse der vorberatenden Kommission des Ständerates voller Kompromisse. Das bedeutet aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv: Einiges ist gut, anderes wiederum schwer zu verkraften. Zweifelsohne gute Arbeit wurde im Bereich der Richtwerte geleistet. Sie wurden nochmals nach unten angepasst. Im guten Fall folgt der Rat dieser Anpassung; im Idealfall streicht er sogar die Richtwerte insgesamt aus der Vorlage. Sie nehmen nämlich eine zweite Etappe voraus, die noch nirgends angedacht wurde.

Ebenfalls positiv zu werten ist das Festhalten an den Steuererleichterungen für Investitionen in die Erhöhung der Energieeffizienz der Gebäude. Damit sollen Ersatzneubauten und energetische Gebäudesanierungen gleichgestellt werden. Dennoch kürzte die Ständeratskommission die Anreize. Damit ist die Version des Nationalrates immer noch viel besser.

Auch gut: die zeitliche Begrenzung der Subventionen aus der kostendeckenden EinspeisevergĂĽtung (KEV).

...und nun das Schlechte

Doch bereits die erste Etappe verspricht teuer zu werden. Die Abgabe auf die Kilowattstunde Strom für die KEV soll von maximal 1,5 auf maximal 2,3 Rappen steigen – und sie soll rasch steigen. Damit wäre die Abgabe in wenigen Jahren um mehr als 200 Prozent gestiegen. Auch die CO2-Abgabe soll nochmals angehoben werden. Sie klettert innert weniger Jahre um sage und schreibe 700 Prozent auf 82 Franken pro Tonne CO2.

Ebenfalls hat die Kommission es verpasst, einen KEV-Befreiungsmechanismus fĂĽr KMU einzufĂĽgen. Heute dĂĽrfen sich nur Grossunternehmen von der Abgabe befreien. Der sgv wollte alle stromeffizienten Unternehmen befreien.

All diese Fehler können noch behoben werden. Es wurden jeweils Minderheitsanträge gestellt. Und der sgv hat der parlamentarischen Gewerbegruppe den Vorschlag für die Strom­effizienz unterbreitet.

Und schliesslich das Unschöne

Sehr problematisch ist die Ausweitung der Subvention auf die Wasserkraft. Sie soll zwar nur «im Notfall» erfolgen und ist erst noch zeitlich begrenzt. Aber Subventionen tendieren zur unendlichen Fortsetzung ihrer selbst.

Fazit? Bisher haben wir es mit einem gemischten Paket zu tun. Daran kann noch gearbeitet werden.

Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

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