Publiziert am: 07.10.2016

Das Ende eines langen Seilziehens

STRASSENFINANZIERUNG – Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist 
unter Dach und Fach. 2017 findet die Volksabstimmung statt. Der sgv unterstützt die Vorlage.

Das Seilziehen zwischen National- und Ständerat um den Nationalstras­sen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist beendet. In der Differenzbereinigung ist in der Herbstsession über die letzten beiden offenen Punkte entschieden worden. In Analogie zur bereits heute durch einen unbefristeten Fonds finanzierten Bahninfrastruktur wird, vorbehältlich einer Volksabstimmung 2017, auch für die Finanzierung des Stras­sen- und Agglomerationsverkehrs ein Fonds geschaffen. Dieser verspricht Nachhaltigkeit und Planungssicherheit.

In zwei wichtigen Punkten gab es Differenzen zwischen den beiden Kammern. Der Ständerat wollte die Kompetenz zum Teuerungsausgleich dem Bundesrat erteilen. Zudem beschloss er, dem Strassenverkehr nur «maximal» 60 Prozent der Mineralölsteuer zukommen zu lassen. Beide Entscheide hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv kritisiert.

«In der Regel» statt «maximal»

Der sgv unterstützte die Position des Nationalrates, der die Kompetenz des Teuerungsausgleichs beim Parlament sah und 60 Prozent der Zweckbindung fix im Gesetz verankern wollte. Aus Gründen der Planungssicherheit sollen keine sparpolitisch motivierten Abstriche am NAF vorgenommen werden können. Der Nationalrat beschloss, die 60 Prozent fix ins Gesetz zu schreiben. Damit sollte ein Spielraum von bis zu 300 Millionen Franken, der der Planungssicherheit abträglich sein würde, verhindert werden.

Der Ständerat lenkte ein Stück weit ein und beschloss nun, statt «maximal» den Begriff «in der Regel» zu verwenden. Damit wird bei Gewährleistung der Planungssicherheit die gewünschte Flexibilität geschaffen. Wie weit der Spielraum effektiv genutzt wird, entscheidet das Parlament. Der Nationalrat folgte im Differenzbereinigungsverfahren letztlich dieser Position.

Teuerungsausgleich: Ständerat setzt sich durch

Beim Teuerungsausgleich beharrte der Ständerat auf seiner Position und setzte sich gegenüber dem Nationalrat durch. Der Bundesrat soll die Mineralölsteuertarife an die Teuerung anpassen können, um real sinkende Einnahmen zu verhindern. Damit lässt sich eine Gesetzesänderung allein wegen der Teuerung vermeiden. Der Gewerbeverband sieht darin einen verfassungswidrigen Automatismus und unterstützte die ständerätliche Minderheit mit dem Streichungsbegehren, die aber klar unterlag. Hier lenkte der Nationalrat ganz ein. Die Kompetenz für den Teuerungsausgleich wird definitiv beim Bundesrat liegen.

Passables Schlussergebnis

Insgesamt begrüsst der sgv das Gesamtergebnis. Der bereinigte NAF ist ein Durchbruch in der Strassenfinanzierung. Als negativ beurteilt der sgv die zu einem früheren Zeitpunkt beschlossene Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags von vier Rappen. Der sgv hat Benzinpreiserhöhungen mit Verweis auf den Tanktourismus ins Ausland und die allgemeine Wirtschaftslage immer abgelehnt. Solange ein grosser Teil der Steuern der Autofahrerinnen und Autofahrer zweckentfremdet wird, braucht es keine Benzinpreiserhöhung. Der Beschluss der Benzinpreiserhöhung lässt sich nicht mehr korrigieren.

Mit der Schaffung des NAF und einer planbaren und gesicherten Finanzierung von Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes ist aber ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Strassenfinanzierung erreicht worden. 2017 findet die Volksabstimmung über die Verfassungs­änderung statt. Der sgv wird sich für die Vorlage engagieren.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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