Publiziert am: 29.04.2022

Deckung nur für ausgelieferte Ware

versicherungsratgeber – Das Risiko, die Ware nicht ausliefern oder Liefertermine nicht einhalten zu können, ist nicht Gegenstand der Transportversicherung.

M. S. aus L.:«Unser Unternehmen plant und stellt Elektrosteuerungen her. Die pandemiebedingten Lieferverzögerungen führen auch in unseren Produktionswerken zu Kapazitätsengpässen und verspäteten Auslieferungen an unsere Kunden. Deckt eine Transportversicherung die Folgen solcher Lieferverzögerungen ab?»

Sehr geehrter Herr S.: Die Pandemie, aber auch die aktuellen Kampfhandlungen in der Ukraine haben weitreichende Konsequenzen für Lieferketten, insbesondere für elektronische Bauteile. Wird auch nur ein Bauteil nicht geliefert, kann die Produktion bereits stocken. Die Lieferketten können aus verschiedenen Gründen unzuverlässig sein: zum Beispiel Produktionsengpässe aufgrund hoher, weltweiter Nachfrage, Rohstoffmangel, erschwerte Zollabfertigung oder Ausfuhrblockaden, Betriebsschliessungen oder Kurzarbeit bei den Herstellern. Unter solch unbeständigen Rahmenbedingungen verlässliche Ausliefertermine zu kalkulieren und zu halten, stellt eine grosse Herausforderung dar. Kostspielige Strafzahlungen aufgrund von Verzögerungen oder Nichtauslieferungen belasten den Betrieb zusätzlich.

Transportversicherung schützt nicht gegen Lieferverzögerungen

Die Transportversicherung bietet Deckung beim Import, Export und Transport von Gütern. Sie schützt Güter auf all ihren Wegen – egal, ob zu Wasser, zu Lande oder in der Luft – gegen Beschädigung und Diebstahl. Waren können nicht nur beim Transport weltweit versichert werden, sondern auch an Messen und Ausstellungen, bei Zwischenlagerungen während eines längeren Transports oder bei Manipulationen auf dem Betriebsareal. Die Transportversicherung eignet sich für alle Unternehmen, die eigene oder fremde Waren transportieren – von der Industrie über Handelsfirmen bis zu Speditionsunternehmen und Baufirmen.

Der Deckungsumfang der Transportversicherung beschränkt sich auf den Schutz der Ware während des Transports; versichert ist also Ware, die bereits ausgeliefert und unterwegs zu Kunden ist. Das Risiko, die Ware nicht ausliefern oder Liefertermine nicht einhalten zu können, ist nicht Gegenstand der Transportversicherung. Allfällige Strafzahlungen aufgrund von Verzögerungen oder Nichtauslieferungen zählen zu den kaufmännischen und unternehmerischen Risiken.

Rückwirkungsschäden versichert

Werden Unterbrechungen oder Verzögerungen der Lieferkette durch einen direkten Zulieferer oder direkten Abnehmer verursacht, sind diese «Rückwirkungsschäden» in Ihrem Betrieb im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Verursachers gedeckt. Eine Deckung setzt aber voraus, dass die Unterbrechung oder Verzögerung durch einen Sachschaden im Betrieb des direkten Zulieferers oder direkten Abnehmers verursacht wird – zum Beispiel, wenn dieser infolge eines Feuerschadens stillsteht.

Indirekt verursachte Unterbrechungen in der Lieferkette, wie oben beschrieben (z. B. infolge der Pandemie), sind von dieser Deckung nicht erfasst.

Risiken im Blick behalten

Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Fertigungstiefe in der Produktion heute tendenziell verringert und damit werden – meist unbewusst – Abhängigkeiten in der Wertschöpfungskette vergrössert. Eine systematische Analyse der Lieferketten im Hinblick auf mögliche Unterbrechungen ist empfehlenswert. Besonders prüfenswert ist auch der genaue Wortlaut von Liefervereinbarungen und sogenannten «Vertragsstrafen» aufgrund von Verzögerungen oder Nichtauslieferungen.

Ihre Fragen an

Mobiliar-Expertin Carmen Casullerasblickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurĂĽck und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an:

carmen.casulleras@mobiliar.ch

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