Publiziert am: 19.06.2015

Der Raschelsack bleibt

UMWELT – Die bewegte Geschichte eines gut gemeinten, schlecht umgesetzten und erst noch ­falschen Ansatzes zur Rettung der Welt ist – vorerst – zu Ende.

Die Geschichte des Raschelsackes ist bewegt. Zunächst sprach man von einer Gebühr. Später wollte man alle Raschelsäcke verbieten; dann wieder nur einige. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat alle diese Vorschläge von Anfang an bekämpft. Nach über zwei Jahren Hin und Her musste sogar die Verwaltung zugeben: Verbot und Gebühr lassen sich nicht realisieren. Ein Sieg? Mitnichten.

Ein Grundlagenirrtum

Als im Jahr 2012 das Parlament eine Motion annahm, die Massnahmen gegen die Abgabe von Raschelsäcken verlangte, unterlag es einem Grundlagenirrtum. Es herrschte damals die Idee, Raschelsäcke seien besonders umweltschädlich, weil sie meist als Einwegtaschen gebraucht werden. Zumal sind sie aus Plastik. Und Plastik hat nicht den besten Ruf.

Diese Sicht erwies sich aber als falsch. Kunststoff kann genauso umweltschonend sein wie etwa Papier oder Holz. Dies wurde kurz nach der Annahme der Motion bestätigt. Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt EMPA stellte die Ökobilanz verschiedenster Tragtaschen zusammen. Betrachtet man ihren gesamten Lebenszyklus, d. h. Entstehung, Verwendung und Entsorgung, schneiden die Plastiksäcke sehr gut ab. Sie sind umweltschonender als manche Papiertragtasche und ohnehin viel besser als Baumwolle.

Roland Hischier, der die Empa-Studie erstellt hat, geht sogar noch weiter: «Durch die Raschelsäcklein entsteht wegen deren geringerem Gewicht eine noch viel geringere Umweltbelastung.»

Verwaltung blieb unbeeindruckt

Dieser Befund vermochte aber die Verwaltung nicht sonderlich zu beeindrucken. Emsig machte man sich an neue Modelle. Ob eine zusätzliche Gebühr oder ein flächendeckendes Verbot: Die Vorschläge wurden immer absurder. Zunächst wollte man Massnahmen für einige, dann für alle Branchen. Dann «Lösungen» ab einer bestimmten Verkaufsfläche, später für kleinere Flächen. Man kann es sich vorstellen: Die Raschelsack-Motion, an sich schon ein toter Fisch, drohte in den Händen der Verwaltung zum bürokratischen Monster zu mutieren.

Verschiedene gewerbliche Verbände aus dem Handel haben zusammen mit dem sgv Konter gegeben. Wenn schon eine Gebühr oder ein Verbot eingeführt werden sollte, dann nur über das Parlament, so der Tenor. Denn es geht nicht an, dass irgendwelche Kreise sich zu Absprachen treffen und eigenmächtig Verordnungen ändern.

Die Abwehr hat sich gelohnt

Zu Beginn sah die Lage schlecht aus. Doch aus der wilden Entschlossenheit, noch mehr zu regulieren, wurde zunehmende Skepsis. Und nach zwei Jahren kam auch die Verwaltung zur Erkenntnis, die eigentlich logisch ist: Eine Ă„nderung der rechtlichen Grundlage kann nur ĂĽber das Parlament erreicht werden.

«WILDE ENTSCHLOSSENHEIT, DANN SKEPSIS UND am ende DIE 
ERKENNTNIS: ALLES HALB SO SCHLIMM.»

Nun verzichtet die Verwaltung darauf, eigenmächtig eine neue Gebühr oder ein Verbot einzuführen. Doch damit ist die Vorlage nicht definitiv am Ende. Im Laufe der nächsten Legislatur soll dem Parlament eine Gesetzesänderung unterbreitet werden. Der Kampf des sgv gegen Gebühren, Verbote und Belastungen geht damit weiter.

Henrique Schneider,

Ressortleiter sgv

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