Publiziert am: 23.01.2015

Die Kompetenzen nicht abgeben

REVISION UMWELTSCHUTZGESETZ – Der Ständerat hat die USG-Revision leicht entschlackt. Doch die Vorlage ist und bleibt schädlich. Die Botschaft an den Nationalrat: Bitte nicht eintreten!

Um es gleich vorwegzunehmen: Die USG-Revision ist immer noch unverhältnismässig. Die Schweiz ist im internationalen Vergleich der nachhaltigste Staat der Welt; kein anderes Land schneidet im Vergleich der politischen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse besser als die Schweiz ab. Diese global führende Stellung kann ursächlich auf das breite und freiwillige Engagement der Wirtschaft zurückgeführt werden. Alle relevanten Branchen haben entsprechende Programme aufgestellt, welche kontinuierlich weiterentwickelt werden. Doch Vorsicht ist geboten: Die Revision des USG kann zu einem Halt in dieser positiven Dynamik führen.

Freiwilligkeit geht vor

Die erste Variante der Revision war schwerfällig. Deshalb empfahl die vorberatende Kommission des Ständerates, nicht darauf einzutreten. Doch die Kammer wollte einen entschlackten Kompromiss. Wann immer möglich soll die Wirtschaft freiwillige Massnahmen ergreifen. Zudem können Bund und Kantone Branchenvereinbarungen fördern oder mit einzelnen Unternehmen Zielvereinbarungen abschliessen. Erst wenn diese Massnahmen nicht zielführend sind, sollen Vorschriften zum Zuge kommen. Auch darf die im Ausland verursachte Umweltbelastung nicht mit einberechnet werden; das war ein erstes Anliegen der Revision. Glücklicherweise wurde es gestrichen.

Allerdings kann der Bundesrat, im Einklang mit internationalen Standards, Anforderungen an die Inverkehrbringung von Rohstoffen und Produkten stellen, wenn deren Herstellung, An- oder Abbau im Herkunftsland «die Umwelt erheblich belasten». Auch hier gilt: Der Bund kann erst Vorschriften erlassen, wenn die Wirtschaft keine freiwilligen Vereinbarungen abschliesst oder solche nicht erfüllt werden.

«WICHTIGE ENTSCHEIDE 
dürfen nicht AUF STUFE VERORDNUNG getroffen werden!»

Gestrichen hat der Ständerat die Informationspflicht für Hersteller, Händler und Importeure über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte. Ebenso verzichtet wird auf die so genannte Rückverfolgbarkeit, welche von den Unternehmen verlangt hätte, für jeden einzelnen Rohstoff und jeden einzelnen Produktbestandteil die Zulieferer und Abnehmer zu dokumentieren.

Immer noch überladen

Auch wenn die ständerätliche Version der Vorlage eine Verbesserung ist, so bleibt sie doch schwerfällig. Sie ist voller versteckter Kompetenzdelegationen an den Bundesrat. Das bedeutet: Plötzlich werden wichtige Entscheide auf Stufe Verordnung getroffen. Was natürlich ausserhalb der parlamentarischen Kontrolle steht.

Und damit wird schon angefangen. In der jüngsten Revision über die technische Verordnung über Abfälle schöpft der Bundesrat seine neuen Kompetenzen bereits aus. Dass sie noch nicht vom Parlament verabschiedet worden sind, scheint nicht von Bedeutung zu sein. Zum Beispiel macht die Verordnung im Namen der USG-Revision Vorschriften zum Littering. Wichtig zu wissen: Nach dem heutigen Stand des Gesetzes ist dies nicht möglich. Wenn die Revision aber durchkommt, wird es möglich sein. Es wird zwar keinen Littering-Artikel im USG geben, aber eine sehr weit gefasste Delegation an den Bundesrat. Und so erfindet dieser neue Regulierungen – völlig ausserhalb des Gesetzgebungsprozesses.

Um solchen Wildwuchs von Anfang an zu unterbinden, gilt für den Nationalrat: Auf die Revision des USG nicht eintreten, bitte!

Sc

Meist Gelesen