Publiziert am: 22.01.2021

Die Privatwirtschaft ist besser gerüstet

E-ID – Die Übertragung der E-ID an die Privatwirtschaft unter der Kontrolle des Staates bleibt der beste Weg, um die Sicherheit und Effizienz eines elektronischen Identifizierungsverfahrens zu gewährleisten.

Niemand widersetzt sich der Entwicklung eines sicheren elektronischen Identifizierungsverfahrens, auch bekannt als E-ID. Bis anhin reichte es in der Tat, für den Identitätsnachweis die Identitätskarte oder den Reisepass vorzulegen. Doch die digitale Transformation mischt das Funktionieren der Wirtschaft neu auf. Vereinfacht gesagt, geht es heute darum, verfügbare Daten zu verarbeiten oder zu sammeln, um so jeden Prozess oder jede Entscheidungsfindung zu optimieren, aber auch um die Kommunikation zwischen den verschiedenen Prozessen oder Akteuren zu beschleunigen.

Grosses Optimierungspotenzial

In einer Wirtschaft, in der die Arbeitsteilung eine wichtige Rolle spielt, ist das Optimierungspotenzial erheblich. Das Problem liegt darin, dass sich auch Menschen an diesen optimierten Prozessen beteiligen wollen. Es stellt sich daher die Frage, wie die Identität der Akteure direkt im Internet nachgewiesen werden kann.

Dieser Prozess muss folglich ebenfalls optimiert werden. Ziel ist, den Bereich E-Commerce für Waren oder Dienstleistungen auszubauen und effiziente E-Government-Dienste zur Verfügung zu stellen. Um im digitalen Identifikationsprozess die korrekte Nutzung und Sicherheit der Daten zu gewährleisten, erfordert es modernste Technologien.

Der Bund ist kein IT-Unternehmen

Weshalb also wurde gegen das E-ID-Gesetz das Referendum ergriffen? Hauptkritikpunkt der Gegner ist, dass das Verfahren zur Herausgabe des elektronischen Identitätsaus­weises privatisiert werden soll. Wir sollten uns aber vielmehr die Frage stellen, inwiefern ein Staat überhaupt in der Lage ist, die Herausgabe der E-ID selbst umzusetzen.

Um ein effizientes und sicheres Zertifizierungsverfahren sicherzustellen, werden modernste Technologien benötigt. Nun, der Bund ist kein IT-Unternehmen. Aufgabe des Bundes ist es, die vom Gesetzgeber, d. h. vom Parlament, beschlossenen Rechtsgrundlagen umzusetzen. Kommt hinzu, dass der Bund im Informatikbereich nicht gerade mit Erfolgen glänzt. GEVER, das Grossprojekt zur Einführung einer Software für die elektronische Geschäftsverwaltung beim Bund, ist alles andere als eine Erfolgsgeschichte. 2006 vom Bundesrat ins Leben gerufen, setzte sie sich erst 2019 durch. Das Ergebnis ist ein schwerfälliges, elektronisches Verwaltungsinstrument, das aus einem früheren Jahrhundert zu stammen scheint.

«Im IT-BEREICH GLÄNZT DER BUND BEKANNTLICH NICHT GERADE MIT VIELEN ERFOLGEN.»

Die Privatwirtschaft ist da wesentlich besser gerüstet, schnell ein effizientes System auf dem neuesten Stand der Technik zu schaffen, das gleichzeitig eine hohe Sicherheit mit sich bringt.

Der Staat bleibt Garant

Warum sollte sich der Bund also alleine eine Aufgabe wie die technische Umsetzung der E-ID aufbürden? Das Referendumskomitee zweifelt an der Ehrlichkeit privater Unternehmen. Sensible Daten könnten weiterverkauft oder für private Zwecke missbraucht werden.

«es KANN NICHT IM INTERESSE DER UNTERNEHMEN SEIN, DIE IHNEN ANVERTRAUTEN DATEN ZU MISSBRAUCHEN.»

Ein elektronischer Identifikationsnachweis bedeutet jedoch nicht, seine persönlichen Daten vollständig an ein privates Unternehmen abzutreten. Der Staat bleibt Garant für die Sicherheit der Daten und behält die Kontrollfunktion in diesem Prozess.

Das Auswahlverfahren ist so streng und allfällige wirtschaftliche Sanktionen für diese Unternehmen so einschneidend, dass es nicht in ihrem Interesse sein kann, Daten zu missbrauchen. Sie haben im Gegenteil ein Interesse daran, einen möglichst effizienten und vertrauenswürdigen Ablauf des Identifikationsnachweises sicherzustellen. Dies im Sinne einer Dienstleistung und eines Know-hows, mit dem sich bei der Bundesverwaltung Geld verdienen lässt. Zudem werden nicht nur in der Privatwirtschaft personenbezogene Daten missbraucht: Erinnern wir uns an die späten 80er-Jahre, in denen die Fichenaffäre des Bundes publik wurde, mit mindestens 700 000 Betroffenen.

Die Übertragung der E-ID an die Privatwirtschaft unter der Kontrolle des Staates bleibt daher der beste Weg, um Sicherheit und Effizienz zu gewährleisten. Die Schweizerische Gewerbekammer hat deswegen einstimmig die JA-Parole für die Volksabstimmung vom kommenden 7. März beschlossen.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

www.e-id.info

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