Publiziert am: 25.04.2014

Die Qualität weiterhin hochhalten

ZULASSUNG ZUM FACHHOCHSCHULSTUDIUM – Ständerat Ivo Bischofberger* will mit seiner Interpellation sicherstellen, dass die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung auch beim Zugang an Fachhochschulen gewährleistet werden kann.

Auf die Frage «Berufsbildung oder gymnasiale Bildung?» gibt sich Mauro Dell’Ambrodgio, Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation, überzeugt: «In Bezug auf das System und auf das Individuum: Berufsbildung und gymnasiale Bildung müssen gleichermassen gefördert werden. Jedem Lernwilligen und jeder Lernwilligen stehen die Tore zur Welt der Bildung weit offen.» – Diese Aussage kann ich nur unterstützen und dies stipuliert auch die Bundesverfassung, worin seit 2006 die akademische und die Berufsbildung als gleichwertig gelten.

Praxiserfahrung bei der Passerelle

Geht es um die Zulassung zum Fachhochschulstudium, so bilden bis zur Umsetzung des Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) das Fachhochschulgesetz (FHSG) und die Verordnung über die Zulassung zu den Fachhochschulen die gesetzlichen Grundlagen. Dabei bietet die Berufsmaturität in Verbindung mit der beruflichen Grundausbildung und der Studienrichtung verwandten Berufen den prüfungsfreien Übertritt. Dasselbe gilt für eine eidgenössische (gymnasiale) Maturität mit einer mindestens einjährigen Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat. Das FHSG nimmt nun in Art. 5 Abs. 3c das Eidg. Departement in die Pflicht, die Lernziele der benannten einjährigen Arbeitswelterfahrung in den einzelnen Fachbereichen zu bestimmen. Diese erwarteten Kenntnisse werden sodann in der diesbezüglichen Verordnung konkretisiert, indem die Fachhochschulen in Zu-sammenarbeit mit den Berufsverbänden beauftragt werden, mittels Lernzielplänen einheitliche Anforderungen festzulegen. Diese Lernziele sollen sich nach jenen in den Grundausbildungen der einzelnen Fachbereiche richten und schliesslich dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Kenntnis gebracht werden.

Herausfordernde Aufgabe

Diese einheitlichen Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung und damit eine koordinierte Umsetzung ist bis heute noch ausstehend. Die Aufgabenstellung an die Verantwortlichen der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) ist herausfordernd. Denn im gesetzlichen Setting gilt es sich über Verantwortlichkeiten, Legitimation und Kompetenzen einig zu werden. Mit Blick auf die zahlreichen studienspezifischen Qualifikationsprofile und entsprechenden Zielvorgaben ist deshalb eine Lösung zu finden, welche die Praktikabilität und die Interessen der Unternehmen ins Zentrum rückt. Ich verfolge mit meiner Interpellation vor allem zwei Ziele:

1. Je nach Inhalt der Antworten auf die gestellten Fragen ergreife ich hier die Chance, die Arbeiten ressourcenseitig von der politischen Warte aus mit einem konkreten Vorstoss zu unterstützen.

2. Wir müssen auch unter dem aktuell drohenden Damoklesschwert der demographischen Entwicklungen auf der Sekundarstufe 2 dafür sorgen, dass die Qualität auch in Zukunft unbedingt hochgehalten wird.

Neben- und Miteinander

Unsere Gesellschaft braucht gut ausgebildete Fachkräfte, die in ihren Berufsfeldern optimal tätig sein kön-nen. Dabei formuliert die Wirtschaft die entsprechenden qualitativen Bedürfnisse und Ansprüche an die Ausbildung. Der Erfolg unserer akademischen Bildung und unserer Berufsbildung gründet vor allem im bewussten Neben- und Miteinander. Darum dürfen die beiden gleichwer-tigen Bildungswege keinesfalls ge-geneinander ausgespielt werden, sondern es mit klar definierten Kriterien mögliche fliessende Übergänge gestärkt und vervollständigt werden. Dass meine Anliegen eine breite Unterstützung finden, zeigen nicht zuletzt auch die vielen Ständeratskolleginnen und -kollegen, die die Interpellation mitunterzeichnet haben.

 

*Ivo Bischofberger ist CVP-Ständerat des Kantons Appenzell Innerrhoden und Rektor des kantonalen Gymnasiums St. Antonius.

Orientierungshilfe geschaffen

KOMMISSION B&Q

Fast alle Berufe haben seit Inkraft­treten des neuen Berufsbildungs­gesetzes vor zehn Jahren ihre Aus­bildungs- und Prüfungsreglemente in Bildungsverordnungen umgearbeitet. Jetzt geht es darum, das Erreichte zu konsolidieren und das System bei Bedarf weiter zu entwickeln. Dazu müssen die Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten sämtlicher Akteure geklärt und festgehalten sein. In einem verbundpartnerschaftlichen Projekt haben deshalb Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und OdA eine Orientierungshilfe für die Kommissionen B & Q erarbeitet. Darin sind die verschiedenen Prozesse, die bei der Berufs- und Qualitätsentwicklung vorkommen, im Detail erläutert und schematisch dargestellt. Die ausführliche Broschüre sowie eine Kurzfassung der Aufgaben und Verantwortungen liegen in deutscher und französischer Fassung gedruckt vor.

Beides kann bei der Geschäftsstelle des sgv bezogen werden. Ebenso können sie unter www.qbb.berufsbildung.ch heruntergeladen werden.

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen