Publiziert am: 03.05.2019

Die Regeln neu definieren

RAHMENABKOMMEN SCHWEIZ-EU – Nach Roberto Balzaretti und Carl Baudenbacher beleuchtet in dieser Ausgabe die Europarechtlerin Christa Tobler die Bedeutung eines Rahmenabkommens für die Schweiz.

Der bilaterale Weg begann in den 1950er-Jahren mit Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den damaligen Europäischen Gemeinschaften. Seither ist viel Wasser den Rhein hinabgeflossen (nämlich aus der Schweiz in die EU) und hat sich das internationalrechtliche Umfeld der Schweiz verändert. Insbesondere gibt es seit 1994 den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der die EU-Binnenmarktregeln auf die Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein überträgt. Damit ist die Schweiz vollständig von einem Rechtsraum umgeben, der auf den Regeln eben dieses Binnenmarktes beruht.

Gleich lange Spiesse fĂĽr alle

Selber hat sich die Schweiz bekanntlich gegen den EWR entschieden und stattdessen den bilateralen Weg weitergeführt und ausgebaut. Die heutigen bilateralen Abkommen stammen aus unterschiedlichen Zeiten und enthalten – wenig überraschend – ganz unterschiedliche Vorschriften über ihre Weiterentwicklung und ihre Funktionsweise, also über die institutionellen Fragen.

Beim Institutionellen Abkommen geht es in erster Linie darum, für gewisse Abkommen diese institutionellen Regeln neu zu definieren. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich in der Sicht der EU aus dem erwähnten Umfeld der Schweiz: V. a. seit der Schaffung des EWR spricht die EU regelmässig davon, dass ihr Binnenmarkt über die EU-Grenzen hinaus ausgedehnt worden ist. Während unser Nachbarland Liechtenstein ganz darin eingebunden ist, geht die Beteiligung der Schweiz klar weniger weit, betrifft aber via die sogenannten Marktzugangsabkommen doch wichtige Teilbereiche des Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs. Insofern nimmt auch die Schweiz bis zu einem gewissen Grad am erweiterten EU-Binnenmarkt teil.

In dieser Optik ist es verständlich, wenn für diesen grossen Wirtschaftsraum einheitliche Regeln gelten sollen, um so für alle daran Beteiligten die berühmten gleich langen Spiesse zu garantieren. Genau das soll das Institutionelle Abkommen erreichen, in erster Linie via institutionelle Vorschriften, weiter aber auch via ein Element des Wettbewerbsrechts, nämlich die Regelung der staatlichen Beihilfen.

Verständlich und sinnvoll

Meines Erachtens ist dieses Anliegen verständlich und sinnvoll. Es trägt dazu bei, dass der bilaterale Weg leistungs- und funktionsfähig bleibt. Unterschiedlicher Meinung kann man allenfalls über die Art und Weise sein, wie es umgesetzt wird.

Bekanntlich stand am Anfang des Prozesses ein anderes Modell als jenes, welches jetzt im Entwurf des Institutionellen Abkommens umschrieben wird. Die EU stellte sich damals eine dem System des EWR-Rechts nachempfundene Regelung vor. Die Schweiz wollte dies jedoch nicht, was letztlich zur heute zur Diskussion stehenden Regelung (u. a. inkl. Schiedsgericht mit Auslegungsrolle des Europäischen Gerichtshofs) führte. Nach meinem Dafürhalten wäre ein dem EWR nachempfundenes Modell insgesamt eleganter gewesen. Es steht aber heute nach meiner Einschätzung nicht mehr zur Verfügung – neuere Entwicklungen wie der Abschluss von Abkommen der EU mit anderen Staaten (darunter die Ukraine) und die Brexitverhandlungen haben es überholt. In dieser Situation ist eine wichtige Frage wohl die, inwiefern am vorliegenden Text für ein Institutionelles Abkommen noch gefeilt werden könnte, um in für die Schweiz besonders wichtigen Punkten Akzente zu setzen. Dies ist eine politische, nicht eine rechtliche Frage. Persönlich halte ich den vorliegenden Entwurfstext zwar nicht für die eleganteste, aber bei den heutigen Gegebenheiten für eine akzeptable Lösung, die Stabilität in den Beziehungen zur EU schaffen kann.

Prof. Christa Tobler, Europainstitut der Universität Basel

zur person

Prof. Christa Tobler (geb. 1961) ist Professorin für Europarecht an den Europainstituten der Universitäten von Basel und Leiden (Niederlande). In ihrer Forschungsarbeit legt sie besonderes Gewicht auf Fragen der Rechtsgleichheit und Diskriminierung. Einer der Schwerpunkte von Toblers Arbeit ist das bilaterale Recht zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

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