Publiziert am: 06.07.2018

Informationen zur Solidarhaftung

Die Ziele wurden erreicht

SOLIDARHAFTUNG – Der Bundesrat kommt in einem Evaluationsbericht zum Schluss, dass die Haftung funktioniert. Sie entfalte eine präventive Wirkung, weil sie zu mehr Vorsicht bei der Weitervergabe von Arbeiten führe. Der sgv unterstützt die Sensibilisierung, lehnt aber weitere unnötige und bürokratische Massnahmen ab.

Die Mitte 2013 in Kraft gesetzte Norm bedeutet, dass bei einem Bauprojekt der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung von minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei ihm nachfolgenden Subunternehmern in der Auftragskette zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann. Die Haftung gilt auch im Falle der Weitervergabe von Arbeiten an einen inländischen Subunternehmer. Dem Erstunternehmer kommt der Sorgfaltsbeweis zu. Er kann sich von der Haftung befreien, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe die gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat.

Der Bericht des Bundesrates kommt zum Schluss, dass bei der Weitergabe von Arbeiten an Subunternehmen die Schweizer Lohn- und Arbeitsvorschriften eingehalten werden. Die Evaluation zeigt, dass eine grosse Mehrheit der befragten Unternehmen die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch ihre Subunternehmer bei der Vergabe von Arbeiten überprüft. Die Solidarhaftung ist Bestandteil der flankierenden Massnahmen (FlaM). Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht hinter den FlaM, lehnt aber einen weiteren Ausbau entschieden ab. So hat der sgv jüngst den Ausbau der jährlichen Kontrollzahlen von 27 000 auf 35 000 FlaM-Kontrollen abgelehnt.

Sensibilisierung ja…

Die Sozialpartner hatten 2013 zusammen mit dem Bund und den Kantonen Mustervorlagen für die Selbstdeklarationen der Subunternehmer erarbeitet. Informationen zur Solidarhaftung finden sich im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Kasten). Die Verbände haben sich in der Vergangenheit sehr engagiert und ihre Mitglieder über die Solidarhaftung informiert. Die Sensibilisierung wird aber auch in Zukunft notwendig sein.

…aber nicht noch mehr Bürokratie

Weitere Massnahmen auf Gesetzesebene drängen sich nicht auf. Das gilt insbesondere auch für die Solidarhaftung vor dem Hintergrund, dass konkrete Daten zu Lohnverstössen im Rahmen von Subunternehmerketten nicht einmal verfügbar sind. Doch bereits kommen neue Forderungen auf den Tisch. Eine parlamentarische Initiative aus der SP will die Subunternehmerhaftung verschärfen. Neu sollen Arbeitnehmer von Subunternehmen direkt den schuldlosen Erstunternehmer haftbar machen können, wenn ihr Arbeitgeber – eines der Subunternehmen der Vergabekette – die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht vollumfänglich eingehalten hat. Ein solch allumfassendes Haftungsmodell ist ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und wird heute funktionierende Kontrollen untergraben.

Im Grunde genommen kann die Wirkung der Solidarhaftung genauso gut mit weniger Bürokratie über sozialpartnerschaftliche Projekte der Branchen erreicht werden. Weitere staatliche Eingriffe führen nur zu unnötiger Überregulierung.

Dieter Kläy, Ressortleiter

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