Endlich kann der Schweizerische Gewerbeverband sgv bezĂĽglich Stärkung der Höheren Berufsbildung HBB FrĂĽchte ernten. Bei dem ständigen Hin und Her um die Finanzierung setzte sich der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft nach jahrelangem kompromisslosen Engagement fĂĽr die Stärkung der HBB durch. Bei der Beratung der BFI-Botschaft hat der Nationalrat nämlich eine entscheidende Differenz zum Ständerat bereinigt. Die berufliche Grundbildung wird mit zusätzlich 100 Millionen Franken unterstĂĽtzt. Bereits vorher haben sich die Räte darauf geeinigt, die Höhere Berufsbildung mit neu 365 Millionen Franken separat zu unterstĂĽtzen. «FĂĽr den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist der BFI-Erfolg ein Meilenstein», freut sich sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. Der Gewerbeverband habe in all den Jahren in Sachen BFI eine absolut zenÂtrale Rolle gespielt. Christine Davatz, sgv-Vizedirektorin und Bildungsverantwortliche, doppelt nach: «Einer Stärkung der Berufsbildung insgesamt steht nun nichts mehr im Wege. Die Grundbildung und die Höhere Berufsbildung sind zusammengehörige Karriereschritte; das wurde jetzt ein fĂĽr alle Mal geklärt.» Es sei zentral, die beiden Schritte auch als Einheit zu stärken, ganz nach der in der Verfassung festgeÂschriebenen Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Die Berufsbildung sei zudem «ein entscheidender Erfolgsfaktor im Kampf gegen den Fachkräftemangel und einer der HauptgrĂĽnde fĂĽr die sehr tiefe Arbeitslosigkeit gerade auch bei Jugendlichen in der Schweiz», stellt Davatz klar.
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Finanzierung der 
Vorbereitungskurse
Ein Wermutstropfen bleibt allerdings. Es besteht immer noch eine Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat betreffend die Finanzierung der Vorbereitungskurse auf die Berufs- und Höheren Fachprüfungen. Der Ständerat hat – ganz im Sinne des sgv und seiner Mitgliederverbände – beschlossen, dass die Auszahlung der Subventionen für Teilnehmende an Vorbereitungskursen jährlich erfolgen soll. Der Nationalrat jedoch folgte dem Bundesrat, der eine Rückzahlung der Kurskosten zu maximal 50 Prozent erst nach Absolvierung der Schlussprüfung vorsieht. «Dies ist eine Diskriminierung der Teilnehmenden an Berufs- und Höheren Fachprüfungen», betont Davatz. «Dieser Missstand muss den Parlamentarierinnen und Parlamentariern in der Zeit bis zur Behandlung des Geschäftes in der Wintersession noch in aller Deutlichkeit aufgezeigt werden.» CRkommentar/Geschichte und Reaktionen: SEITE 2/ 4