Das müssen KMU beachten
Aktienrecht – 2023 tritt das revidierte Aktienrecht in Kraft. Dieses eröffnet allen Aktiengesellschaften neue Möglichkeiten, schafft aber auch Anpassungsbedarf. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
VERRECHNUNGSSTEUER – Die Abschaffung der Verrechnungssteuer würde für die Finanzdienstleister bedeuten, dass sie Finanzschulden zu vergleichbaren Bedingungen wie in unseren Nachbarländern anbieten können. Ein JA am 25. September bedeutet mehr Attraktivität der Schweiz im internationalen Vergleich.
Am 25. September 2022 wird die Schweiz über vier Abstimmungsthemen befinden, die für die Vitalität und die Nachhaltigkeit unserer Institutionen wichtig sind. Eine davon betrifft die Verrechnungssteuer.
Worum geht es genau? Die vorgeschlagene Reform, die das Parlament passiert hat, sieht vor, die Verrechnungssteuer – also eine Steuer auf die Zinsen von Schweizer Obligationen – abzuschaffen. Eine Obligation ist eine finanzielle Schuld, die insbesondere von Unternehmen eingegangen wird, um ihre Aktivitäten und ihre Expansion zu finanzieren. Die Reform der Verrechnungssteuer betrifft also nur die Zinsen von Schweizer Obligationen. Diese Steuer wird als Verrechnungssteuer bezeichnet, da die Finanzintermediäre einfach 35 Prozent der Steuer auf Zinsen und Erträge von Wertpapieren direkt an die Schweizer Steuerbehörde, die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, abführen. Wenn der Steuerpflichtige oder Anleger seine Einkommensteuer-erklärung korrekt ausfüllt, indem er die Kapitalerträge im Formular für die Wertpapieraufstellung der Steuererklärung angibt, kann er anschliessend über administrative Schritte eine Rückerstattung dieser 35 Prozent beantragen, die von den Steuerbehörden gehalten werden.
Diese Reform ist wichtig, um endlich die Menschen zurückzuholen, die wegen dieser Sicherungssteuer aus der Schweiz «fliehen» mussten. Tatsächlich sind viele Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit Anleihen in der Schweiz eingeschränkt, weil die Gesetzgebung eine zusätzliche administrative Komplexität einführt. De facto verwenden die Unternehmen Fremdkapital im Ausland, was einfacher ist.
Das Problem ist, dass die 35%-ige Steuer, die von den Finanzintermediären gezahlt wird, nur dazu dient, zu überprüfen, ob die Steuern auf die Zinsen tatsächlich gezahlt wurden. Praktischerweise muss das Geld, das in die Kassen der Steuerbehörden fliesst, auch einbehalten werden, um eine Rückzahlung vornehmen zu können. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Liquidität verlieren, während sie auf die Rückzahlung warten und sich mit dem Ausfüllen von Formularen belasten, obwohl die Steuern bereits bezahlt wurden.
Eine solche Massnahme stigmatisiert die guten Zahler und bringt auch ihre Betriebskosten mit sich, die die Gesellschaft tragen muss. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv spricht sich ausdrücklich und entschieden gegen diese Art von bürokratischem Aufwand aus, der den Unternehmergeist in der Schweiz untergräbt. Entsprechend befürwortet er resp. sein «Parlament», die Schweizerische Gewerbekammer, die Abschaffung der Verrechnungssteuer.
Die Abschaffung der Verrechnungssteuer würde für die Finanzdienstleister bedeuten, dass sie Finanzschulden zu vergleichbaren Bedingungen wie in unseren Nachbarländern anbieten können. Dies würde die Attraktivität unseres Landes für viele Unternehmen erhöhen, die ebenfalls nach Finanzierungsmöglichkeiten von Dritten suchen. Auch die KMU würden davon profitieren, wenn die Bedingungen für Anleihen in der Schweiz erleichtert würden. Der gemeinsame Topf an Finanzmitteln wäre grösser und könnte dazu führen, dass sich Investoren entschiedener für diese Art von Finanzinstrument entscheiden.
Die Rückkehr solcher Finanzaktivitäten in die Schweiz würde die Dynamik eines schwächelnden Sektors unterstützen, der für die Schweiz dennoch wichtig bleibt. Am 25. September 2022 muss diese Reform der Verrechnungssteuer deshalb unterstützt werden, um die wirtschaftliche Attraktivität unseres Landes zu verbessern. Mikael Huber, Ressortleiter sgv
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