Publiziert am: 18.05.2018

Endlich kommt Bewegung rein

NATIONALSTRASSEN – Mit der Annahme des NAF kommt die vom Schweizerischen Gewerbeverband
seit vielen Jahren geforderte Engpassbeseitigung in Gang.

Nun geht es vorwärts in der Umsetzung der Mobilitätspolitik. Ende April ist die Vernehmlassung zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020–2023 zu Ende gegangen. Darin 
beantragt der Bundesrat das aktualisierte strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) und weist die grösseren Vorhaben im Nationalstrassennetz aus. Verlangt wird ein Verpflichtungskredit von 4,651 Milliarden Franken für die Erweiterungsprojekte des Ausbauschrittes 2019 und für die planerische Konkretisierung der übrigen Erweiterungsprojekte des STEP Nationalstrassen. Zudem wird für die Jahre 2020–2023 ein Zahlungsrahmen in der Höhe von 8,156 Milliarden Franken für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau beantragt.

sgv unterstützt STEP

In der Vergangenheit hat sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv dezidiert für den Ausbau des Nationalstrassennetzes ausgesprochen. Sowohl in der Gotthardkampagne 2016 als auch in der Abstimmung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF 2017 hat er sich stark engagiert.

Mit der Annahme des NAF kommt jetzt Bewegung in die vom sgv seit vielen Jahren geforderte Engpassbeseitigung. Rund 75 Prozent des Verkehrs auf der Schiene und der Strasse entfallen auf den motorisierten Individualverkehr (Personenwagen, motorisierte Zweiräder und private Busse).

Gegen den Stau – für den Erhalt

Für den Güterverkehr ist die Strasse nicht minder wichtig. Gegen 80 Prozent der Güter werden auf der Strasse befördert, knapp 70 Prozent auf den Nationalstrassen. Derweil wächst die Anzahl Staustunden von Jahr zu Jahr und überschritt 2016 erstmals die 24-Tausender-Grenze. Der allergrösste Teil davon entfällt auf Verkehrsüberlastungen. Ohne Erweiterungen werden bis 2040 noch mehr Staus entstehen, was sich für den Individualverkehr, aber vor allem auch für das Gewerbe negativ auswirken wird. Produktivitätsverluste und Strafzahlungen für verspätete Lieferungen sind die Folge. Diesen Trend gilt es umzukehren. Die Anzahl Staustunden muss abnehmen.

Nötig ist die Vorlage aber auch wegen des Substanzerhalts der Nationalstrassen. In den letzten Jahren konnte die Substanz der Nationalstrassen nicht überall in befriedigendem Masse erhalten werden. Entsprechend sind die Ressourcen für die dringenden Projekte bereitzustellen.

Mehr Fokus 
auf den Güterverkehr

Im Vernehmlassungsbericht des Bundesrates wird der Güterverkehr auf der Strasse nur ganz am Rande erwähnt. Die besonderen Herausforderungen für Nutzfahrzeuge und Busse finden keine Erwähnung. Güterverkehr und Mobilität werden aufgrund der steigenden Nachfrage von Wirtschaft und Bevölkerung in den nächsten Jahren jedoch zunehmen. Die Verfügbarkeit von Abstellplätzen und Ausstellbuchten für Lastwagen, Anhänger und Busse entlang des Nationalstrassennetzes und in der Agglomeration muss sichergestellt werden, damit dem Arbeitsrecht und den Ruhezeiten Nachachtung verschafft werden ­können.

Koordination 
mit Agglo-Programm

Erweiterungen des Nationalstrassennetzes müssen mit den Agglomerationsprogrammen koordiniert werden. Im 3. Agglomerationsprogramm gibt es wenig wirkliche Projekte für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Es darf nicht sein, dass mit den Agglomerationsprogrammen die Kapazität für den MIV verkleinert wird. Der MIV auf den Nationalstrassen muss in den Agglomerationen auch aufgenommen werden können. Diesem Aspekt muss der Bund besondere Bedeutung zumessen.

Kl

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