Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Erweiterung birgt Risiken
Versicherungsberatung – Genügt bei einer Geschäftserweiterung die Haftpflichtversicherung oder müssen sich KMU-Unternehmer zusätzlich versichern?
A.B. aus B: Ich bin seit über zehn Jahren Inhaberin eines florierenden Kosmetikstudios. Für das kommende Jahr plane ich, das Angebot meiner bisher klassischen Kosmetikdienstleistungen deutlich auszubauen. Hinzukämen etwa permanentes Make-up, diverse Bleachingverfahren und Laserbehandlungen. Bevor ich erste Schritte umsetze und entsprechend ausgebildetes Personal rekrutiere, muss ich wissen, ob meine Versicherungssituation noch greift. Genügt meine Haftpflichtversicherung für diesen Dienstleistungsausbau oder habe ich einen zusätzlichen Versicherungsbedarf?
Sehr geehrte Frau B.: Ihre Frage betrifft grundsätzlich das Haftpflichtrisiko. Aber auch die Sachversicherung und die Versicherung Ihrer neuen Mitarbeitenden werden ein Thema sein. Da Sie wohl etliche Spezialgeräte anschaffen werden, lohnt es sich, eine Zusatzdeckung fĂĽr gemietete oder eigene elektronische Apparate abzuschliesÂsen. In der Regel können Sie den Versicherungsschutz Ihrer Betriebsfahrhabe (bewegliche Sachen) ausdehnen und solche Spezialgeräte gegen eine bescheidene Mehrprämie versichern. Wenn Sie solche Geräte nur mieten, dann prĂĽfen Sie, ob Ihre Versicherung anvertrautes Dritteigentum automatisch versichert. Oft muss das Risiko von Obhutsschäden gegen Zusatzprämien versichert werden. Wenn Sie neue Mitarbeitende anstellen, mĂĽssen Sie auch Ihre Personenversicherungen anpassen. DafĂĽr bestehen vorgängig spezielle Mitteilungs- und DeklaraÂtionspflichten, damit der Einschluss vollzogen werden kann.
Neue Haftpflichtrisiken
Die wichtigsten Fragen stellen sich in Ihrem Fall für die neuen Haftpflichtrisiken. Ihre Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen gegen gesetzliche Ansprüche Dritter. Damit sind Schadenersatzansprüche wegen Verletzung oder sonstiger Gesundheitsschädigung Ihrer Kunden aus der Haftpflicht Ihres Kosmetikstudios gedeckt. Für Ihre klassische Tätigkeit dürften Sie bei den meisten Gesellschaften über die normale Betriebshaftpflichtdeckung versichert sein, wobei einige Versicherer für Kosmetikstudios spezielle Bedingungen vorsehen.
Neue Dienstleistungen Âdifferenziert versichern
FĂĽr Ihre geplanten neuen Dienstleistungen hingegen ist die Ausgangslage differenzierter. In der Praxis bieten die meisten Versicherer erweiterte Zusatzdeckungen an oder sehen Prämienzuschläge vor, damit auch Verletzungen oder Gesundheitsschäden rund um das permanente Make-up gedeckt sind. Beim Bleaching oder beim Einsatz von Lasertechnologien schliessen einige Versicherer Deckungen aus, weil noch wenige Erfahrungen damit bestehen. Sie stellen relativ klar darauf ab, welche Anwendungen Sie konkret anbieten (Infrarot gegen Hautunreinheiten, Haarentfernungen mit Lasergeräten, Faltenunterspritzung mit Botox etc.). Die Versicherer kennen auch erweiterte ÂDeckungen fĂĽr Angebote, welche Sie mit medizinisch ausgebildetem Fachpersonal anbieten. Auf den Kreis versicherter Personen sind in rein personeller Hinsicht keine Probleme zu erwarten, da Sie als Studioinhaberin sowie sämtliche Ihrer Mitarbeitenden versichert sind. Wenden Sie sich an Ihren Berater – er berät Sie gerne zu diesen komplexen haftpflichtrechtlichen Deckungsfragen.
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