Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Fragen zu fragwürdiger Rechnung
BEHÖRDEN-ABZOCKE – Zwei Beamte, zwei An- und Abreisen – und eine gesalzene Rechnung für eine simple Kontrolle: Nun nimmt sich FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger der luschen Sache an und stellt …
Unter dem Titel «Teures aus Absurdistan» geisselte die Schweizerische Gewerbezeitung im vergangenen August die absurde RechnungsÂstellung des Eidgenössischen StarkstromÂinspektorats ESTI fĂĽr eine Inspektion im Baselbiet (vgl. «Die Meinung», sgz vom 13. August). Dabei hatte der Kontrolleur gleich noch seinen Kollegen vom Rechtsdienst mitgebracht – genauer: Die beiden reisten separat zur Kontrolle an. Mit entsprechenden Folgen: Dem konÂtrollierten Unternehmer wurden Aufwände von zwei Personen in Rechnung gestellt, dazu zweimal An- und Abreise. Total der Rechnung: 2800 Franken, davon fast die Hälfte fĂĽr An- und Abreise.
Der so kujonierte Unternehmer protestierte gegen die absurd hohe Rechnung, bezahlte sie aber am Ende zähneknirschend – eine allfällige Betreibung macht sich für Selbstständige besonders schlecht …
Kritische Fragen
Nun hat sich die Baselbieter FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger des Falls angenommen und in der heute zu Ende gehenden Herbstsession eine entsprechende Interpellation eingereicht. Dabei ist für sie klar, dass die Notwendigkeit dieser Inspektion «im Sinne der Qualitätssicherung und der Sicherheit für den Endverbraucher unbestritten» sei. Da die aktuelle Aufsichtspraxis aber in administrativer Hinsicht, namentlich hinsichtlich Rechnungsstellung und Mandatsführung durch die Electrosuisse – der Fachverband führt im Auftrag des Bundes das ESTI –, kritische Fragen aufwerfe, bittet Schneeberger den Bundesrat, diese zu beantworten.
Konkret will Schneeberger wissen,
• wie sich der «automatische» Einsatz des Rechtsdienstes bei einer ordentlichen technischen KonÂtrolle rechtfertigt und ob dieser Prozess nicht zugunsten eines einfacheren, fĂĽr den Kunden kostengĂĽnstigeren Verfahrens optimiert werden könnte?
• auf welcher Rechtsgrundlage das ESTI den Arbeitsweg fĂĽr den InÂspektor und den Fachjuristen zu einem Stundensatz von 180 Franken nach Zeitaufwand separat verrechnen kann und weshalb nicht – wie in der Privatwirtschaft ĂĽblich – eine reduzierte Pauschale zur Anwendung kommt?
• wie Prozesse seitens der Kontrollbehörde optimiert werden können, damit dem Kunden nicht unverhältnismässig hohe Kosten entstehen?
Und schliesslich will die Nationalrätin wissen, wann das ESTI das letzte Mal von der Eidgenössischen Finanzkontrolle überprüft worden sei. Auf die Antworten der Regierung darf man gespannt sein – nicht zuletzt beim ESTI …
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