Publiziert am: 08.09.2017

Für Hoteliers und Konsumenten gut

ONLINE-HOTELBUCHUNGEN – Andreas Züllig, Präsident der Schweizer Hoteliers, wirbt für eine Annahme der «Motion Bischof». Die Paritätsklausel verteuere die Preise auf den Websites der Hotels künstlich; im Online-Buchungsmarkt gebe es kaum Wettbewerb.

Schweizerische Gewerbezeitung: Booking.com ist erfolgreich und bringt Ihnen viele Gäste ins Haus. Viele von ihnen verlangen transparente Informationen und möglichst tiefe Preise. Wo liegt das Problem für die Hoteliers mit den «Knebelverträgen»?

n Andreas Züllig: Heute sind wir in einer Situation, in der jeder Hotelier massiv in der Preissetzungsfreiheit eingeschränkt ist. Der Wettbewerb im Online-Buchungsmarkt existiert praktisch nicht. Die Online-Buchungsplattformen (OTA) verbieten den Hoteliers, einen günstigeren Preis auf ihrer Website anzubieten als auf der Buchungsplattform. Das liegt an der engen Paritätsklausel. Sie sorgt dafür, dass der eigene kostengünstigste Vertriebskanal, also die Website des Hotels, für den Konsumenten künstlich verteuert wird. Damit bauen die OTA, allen voran Booking.com, die Marktmacht weiter aus. Die Folgen sind klar: Die unternehmerische Freiheit ist nicht mehr gegeben, die Kommissionen bleiben viel zu hoch und die Abhängigkeit steigt.

Gerade für die mittelständischen Hotelbetriebe steigt die Abhängigkeit massiv an. Zudem haben die Vertriebskosten stark zugenommen und die Margen sind entsprechend gesunken.

Eine Tiefpreisgarantie ist doch im Sinne Ihrer Kunden...

n Die Preise im Online-Buchungs­bereich sind durch die hohen Kommissionen künstlich hoch. Schauen wir in die Länder, welche die Knebelverträge verboten ­haben. Hier zeigen unabhängige Studien, dass der Konsument profitiert. Die deutsche Verbraucherzentrale setzt sich beispielsweise mit Nachdruck für ein Verbot der ­engen Paritätsklausel ein. Sie sagt ganz offen, dass Bestpreisklauseln den Verbraucher teuer zu stehen kommen.

Hotels gehen freiwillige Verträge mit Booking.com ein. Warum braucht es nun eine Zusatzregulierung zu diesen privatrecht­lichen Verträgen?

n Natürlich haben die OTA einen Nutzen für Hotelier und Konsument. Niemand will die OTA verbieten. Aber die Vertragsfreiheit existiert nicht mehr. Booking.com beherrscht den Markt mit 73 Prozent. Wenn ein Hotelier Booking.com nicht mehr nutzt, verschwindet er vom Markt. Booking.com weiss dies und passt seine Bedingungen einseitig an. Das schränkt die Handlungsfreiheit der Hoteliers weiter ein.

Was ändert sich konkret, wenn das Parlament die Motion Bischof annehmen sollte?

n Der Hotelier wird wieder frei Preise setzen können – auf allen Vertriebskanälen, was auch den Onlinedirektvertrieb stärkt. Im digitalen Zeitalter zwischen on- und offline zu unterscheiden, ist nicht zeitgemäss und behindert die erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung in der Branche. Durch den Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen passen sich die Preise gemäss Kosten an. Hotelier und Konsument profitieren.

Wäre der Gang über die Wettbewerbskommission nicht das mildere Mittel zum Erreichen Ihres Ziels gewesen?

n Das parlamentarische Verfahren wurde als Antwort auf den Entscheid der Wettbewerbskommission lanciert. Diese beobachtet lediglich weiter den Markt, obwohl die Beweise auf dem Tisch liegen und die Zeit klar drängt. Schliesslich haben alle Hauptmitbewerber – Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien – die Paritätsklauseln bereits verboten.

Interview: Gerhard Enggist

Meist Gelesen