Publiziert am: 03.10.2014

Gute Quelle für ­schlechte Zeiten

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeit

Ab einer Erwerbsunfähigkeit von 25% werden Leistungen ausbezahlt. Die Rentenhöhe richtet sich nach dem konkreten Grad der Erwerbsunfähigkeit. Beträgt dieser mehr als 66,666%, besteht Anspruch auf die volle Rentenleistung von 100%. Auszahlungen erfolgen nach Ablauf der gewählten Wartefrist vierteljährlich im Voraus. Durch die integrierte Prämienbefreiung übernimmt die AXA bei Erwerbsunfähigkeit die weiteren ­Prämienzahlungen. Im Todesfall oder bei Vertragsablauf erfolgt die Auszahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ­allfällig angesammelten Überschussbeteiligung.

Schützen Sie sich vor Lohneinbussen bei Erwerbsunfähigkeit. Besonders gravierend können Einkommenslücken für Selbständigerwerbende und Wohneigentümer sein. Diese reine Risikoversicherung ist gerade bei kleinem finanziellen Spielraum eine wichtige Investition.

Markante Einkommenslücken

Wer bei Erwerbsausfall infolge Unfall oder Krankheit auf die 1. und 2. Säule baut, muss mit deutlichen Abstrichen rechnen. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt überall dort vor Verschuldung, wo auf keine grösseren Reserven zurückgegriffen werden kann.

Erwerbsunfähigkeit gefährdet oft den Fortbestand des Betriebs und die Tragbarkeit von Wohneigentum. Ohne 2. Und 3. Säule bleibt im Ernstfall höchstens die maximale IV-Rente. Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor. Lassen Sie sich Ihr IV-Szenario jetzt unverbindlich berechnen!

Ziele und Motive

n Sicherstellung des Unterhalts für Angehörige und sich selbst

n Ersatzeinkommen für Selbstständigerwerbende und Firmeninhaber

n ohne BVG

n Absicherung der Tragbarkeit von Wohneigentum

n Ergänzendes Einkommen zu ungenügenden IV-/BVG-Renten

n Gewährleistung von finanziellen Verpflichtungen wie Hypothekenzahlungen, Alimenten usw.

n Ausgleich der Leistungskürzung bei Invalidität infolge Vorbezug für die Eigenheimfinanzierung aus der 2. Säule (Wohneigentumsförderung WEF)

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