Publiziert am: 03.10.2014

Aktive Finanzierungsunterstützung für Schweizer KMU

BÜRGSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN – Drei regionale und eine Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen bürgen für Kredite bis maximal 500 000 Franken. 
Ein Bericht des Bundesrats zeigt erstmals die positiven Wirkungen des Bürgschaftswesens für die Schweizer Wirtschaft auf.

Im Juli 2007 trat das revidierte Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen in Kraft. Mit der rechtlichen Verankerung auf nationaler Ebene wurde der Leistungsauftrag der Bürgschaftsgenossenschaften als wichtiger Bestandteil der Schweizer KMU-Politik anerkannt. Ein im letzten Jahr durch den Bundesrat veröffentlichter Bericht zeigt erstmals die positive Wirksamkeit des Bürgschaftswesens auf.

Gewerbeorientiertes ­Bürgschaftswesen

Bei der Gründung oder bei der Weiterentwicklung sind Unternehmen in der Regel auf Fremdkapital angewiesen. Eine Bürgschaft der gewerbeorientierten Bürgschaftsorganisationen kann dabei helfen. Bürgschaftsgenossenschaften erleichtern entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben die Aufnahme von Bankdarlehen über eine Solidarbürgschaft. Seit der Reorganisation im Jahr 2007 sind am Markt drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften und die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen (SAFFA) aktiv. Sie bürgen für Bankkredite in der Höhe bis zu 500 000 Franken und einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren. Der Bund trägt im Verlustfall einen Risikoanteil von 65 Prozent und übernimmt zusätzlich einen Teil der Verwaltungskosten. Diese Verwaltungskostenbeiträge werden zur Senkung der Bürgschaftskosten zugunsten der KMU eingesetzt und erlauben es, die Risikoprämie für Bürgschaften bei moderaten 1,25 Prozent p.a. tief zu halten.

Wirkungsanalyse zum ­Bürgschaftswesen

Seit der Reorganisation des gewerb­lichen Bürgschaftswesens sind sieben Jahre vergangen. Im Jahre 2012 entschied das SECO Staatssekretariat für Wirtschaft, eine externe Analyse über die Wirksamkeit des Bürgschaftswesens in Auftrag zu geben. Im November 2013 informierte der Bundesrat in einem Bericht über die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit des Bundesgesetzes über Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen.

Das darin festgehaltene Fazit fällt 
für die gewerbeorientierten Bürg­schaftsgenossenschaften positiv aus:

n Ende 2011 boten die mit Bürgschaften unterstützten Firmen insgesamt 22 179 Arbeitsplätze an und es wurden 1774 Lernende beschäftigt.

n Die unterstützten Firmen bezahlten rund 13 Mio. Franken Unternehmensgewinnsteuern und deren beschäftigte Mitarbeitende via Einkommenssteuer nochmals rund 13 Mio. Franken direkte Bundessteuern.

n Innerhalb von fünf Jahren erhöhte sich das Bürgschaftsvolumen von 
85 Mio. Franken (2008) auf 218 Mio. Franken (2012).

n Die generierte Wertschöpfung der unterstützten Firmen betrug im Jahr 2011 rund 1,7 Mrd. Franken. Die Firmen fragen zudem um inländische Vorleistungen nach, was zu einer zusätzlichen Wertschöpfung führt.

n Die Konkursquote der Firmen mit Bürgschaften liegt nur wenig über der Konkursquote aller KMU der entsprechenden Grösse.

n Über 10 Prozent der seit 2007 gewährten Bürgschaften schöpft die heutige Maximallimite von 500 000 Franken aus.

Für die vier Bürgschaftsgenossenschaften ist die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Anerkennung und Würdigung die Bestätigung dafür, dass dem Gewerbe mit ihrer Kernkompetenz bei der Fremdkapitalaufnahme effizient geholfen werden kann. Das konstant wachsende Volumen seit der Reorganisa­tion verdeutlicht zudem den Bedarf an Bürgschaften als Ergänzung zum bestehenden Kreditangebot der Banken.

Grosser Informationsbedarf

Von den Vorteilen einer Bürgschaftsfinanzierung profitieren aktuell rund 1700 KMU. Trotz intensiver Bemühungen der Bürgschaftsorganisationen und dem ausgewiesenen Erfolg bestehen jedoch immer noch Informationsdefizite oder Vorbehalte gegenüber dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen. Zudem kennen nur etwa ein Viertel aller KMU in der Schweiz die Bürgschaftsgenossenschaften, obschon das Instrument mit ein paar wenigen Ausnahmen sämtlichen Branchen in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung zur Verfügung steht. Verbürgungen sind für folgende Zweckbestimmungen möglich:

n Gründung eines Unternehmens (Verselbständigung)

n Übernahme eines bestehenden Betriebes (Nachfolgeregelung)

n Sicherstellung der Liquidität / Wachstumsfinanzierungen

n Investitionen im Anlagevermögen

n Erwerb von gewerblichen Liegenschaften zur Standortsicherung

n Rationalisierungs- und Erweiterungsfinanzierungen

Sind die klassischen Mittel der Fremdfinanzierung ausgeschöpft und der ­Risikoanteil der Bank aufgrund regulatorischer Vorgaben limitiert, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der regional zuständigen Bürgschaftsorganisation. Gerne suchen die Mitarbeitenden zusammen mit Treuhändern und den Banken massgeschneiderte Finanzierungslösungen.

Bg mitte

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Zahlen und Fakten zum gewerbeorientierten Bürgschaftswesen

Bürgschaftsvolumen per 31.12.2013226,8 Mio. Franken

Neubürgschaften 201375,8 Mio. Franken

Anzahl laufende Bürgschaften per 31.12.20131688

Geprüfte Gesuche 2013710

Bewilligte Gesuche 2013399

Wertschöpfung der unterstützten Firmen (Ende 2011)1,7 Mrd. Franken

Anzahl Lernende in Unternehmen mit Bürgschaften (Ende 2011)1774

Risikoprämie p.a.1,25% (SAFFA 1%)

Bg ost

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saffa

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