Publiziert am: 03.06.2022

«Intensive Zusammenarbeit»

STELLENMELDEPFLICHT – Vier Jahre gibt es sie nun. Gemäss Yves Simon, Leiter Arbeitsmarktservice beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Basel-Stadt, haben sich die Abläufe etabliert und viele Firmen auf der Suche nach geeigneten Arbeitskräften nutzen die Dienste des RAV sehr gerne.

Schweizerische Gewerbezeitung: Herr Simon, seit bald vier Jahren müssen Arbeitgebende offene Stellen den RAV melden, damit sie zunächst inländischen Arbeitskräften angeboten werden können. Wie sind Ihre Erfahrungen damit?

Yves Simon: Dadurch, dass wir zunächst an vielen Informationsveranstaltungen das praktische Vorgehen erklärt und die digitalen Möglichkeiten aufgezeigt hatten, war die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebenden von Anfang an gut. Natürlich mussten sie sich zuerst daran gewöhnen und ihre internen Abläufe anpassen. Wir halfen bei der Einrichtung von elektronischen Schnittstellen, sodass nun vieles automatisch läuft. Vor allem aber hat sich die Zusammenarbeit intensiviert. Alleine im Kanton Basel-Stadt wurden im letzten Jahr 8500 Stellen gemeldet – sieben Mal mehr als vor der Stellenmeldepflicht.

Was mĂĽssen Arbeitgebende unternehmen, wenn sie eine Stelle besetzen wollen, die vermutlich der Stellenmelde-pflicht unterliegt?

Auf dem Portal arbeit.swiss besteht die Möglichkeit, mit einem «Check-up» zu erfahren, ob die Stellen einer bestimmten Berufsart meldepflichtig sind. Im Zweifelsfall bieten die zuständigen RAV ihre Unterstützung an. Offene Stellen werden vom RAV selbstverständlich auch dann bearbeitet, wenn sie von der Stellenmeldepflicht nicht betroffen sind. Grundsätzlich sind wir froh, wenn die Stellen online über das Portal arbeit.swiss gemeldet werden. Alternativ kann die Meldung aber auch per Telefon oder E-Mail erfolgen oder eine API-Schnittstelle eingerichtet werden.

Welche Herausforderungen stellen sich den RAV aufgrund der Stellenmeldepflicht? Wie stark nehmen sie RĂĽcksicht auf die BedĂĽrfnisse der Unternehmen?

Nach Eingang einer Stellenmeldung haben wir drei Arbeitstage Zeit, um den Arbeitgebenden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Um die Qualität der Vorschläge hoch zu halten, schauen die Personalberatenden pro Stellenmeldung eine Vielzahl an Lebensläufen an und beurteilen sorgfältig, ob eine Person dem Anforderungsprofil entspricht. Bei der Übermittlung der Dossiers berücksichtigen wir die gewohnten Rekrutierungsprozesse der Firmen: Je nach Bedarf machen wir entweder Vermittlungsvorschläge oder fordern die Stellensuchenden auf, sich direkt beim Unternehmen zu bewerben.

Mittlerweile kommen die Arbeitgebenden sehr gerne zu uns, weil sie sehen, dass wir über einen guten Kandidatenpool verfügen. Mit einigen Firmen arbeiten wir nun tatsächlich Hand in Hand. Die aktive Suche nach Mitarbeitenden via www.job-room.ch stellt zudem eine neue Möglichkeit der Personalsuche dar, welche die Unternehmen zunehmend nutzen.

Wie wird die Stellenmelde-pflicht von den Arbeitgebenden eingehalten?

Wir haben im letzten Jahr rund 1700 Kontrollen durchgeführt. In der Regel schauen wir Stellenportale und die Websites der Arbeitgebenden an und gleichen die publizierten Inserate mit den bei uns eingegangenen Meldungen ab. Dabei zeigt es sich, dass die grosse Mehrheit der Firmen das fünftägige Publikationsverbot einhält. In den Fällen, in denen ein Verstoss vorlag, war den Arbeitgebenden häufig nicht bewusst, dass die Stelle meldepflichtig gewesen wäre. Wir raten daher, lieber einmal zu viel als zu wenig beim RAV nachzufragen.

Daniel Sieber,

AWA Basel

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