Publiziert am: 02.06.2017

«Ist das Parlament so egoistisch?»

ALTERSVORSORGE 2020 – Rentner, Frauen, KMU-Inhaber und Parlamentarier aus SVP und FDP kritisieren den schlampigen Umgang mit dem knappen Geld in der Altersvorsorge. Sie alle lehnen die «AV 2020» ab – weil sie kein einziges Problem wirklich löst.

«Die Altersvorsorge 2020 verursacht immense Kosten für die kommenden Generationen und bestraft die heutigen Rentner», sagt der Vorsorge
spezialist Werner C. Hug im Interview mit der Gewerbezeitung. Die AV 2020 habe die gesetzten Ziele verfehlt, und sie schaffe eine Drei-Klassen-Gesellschaft. Die heutigen Rentner gehörten zu den Verlierern, da sie den Zuschlag von 70 Franken nicht erhielten. Die Million der Babyboomer wären mit höheren AHV-Renten und gesicherten BVG-Leistungen die Profiteure. Die Mehrheit der Bevölkerung aber – die jungen Aktiven und deren Kinder – würden betrogen, indem sie die höheren AHV-Beiträge und eine höhere Mehrwertsteuer bezahlen müssten.

Wer soll das bezahlen?

Der 72-jährige Hug geht im Übrigen davon aus, dass das Parlament 
«früher oder später» alle Renten um 70 Franken erhöhen wird. Dadurch würde das gesamte Sozialversicherungssystem deutlich verteuert, erwartet Hug und fragt: «Wer soll das be­zahlen?»

Frauenopfer wird verprasst

«Angesichts der deutlich höheren Lebenserwartung der Frauen ist es sachlich gerechtfertigt und finanziell angebracht, das Rentenalter einheitlich bei 65 Jahren festzusetzen», hält Kurt Gfeller fest. Der Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv und Ressortleiter Sozialversicherungen rechnet vor: «Der daraus erzielte Nettoerlös von 1,32 Milliarden Franken (1,21 Milliarden Franken aufgrund der Minderausgaben, 0,11 Milliarden Franken aufgrund zusätzlicher Beiträge) würden einen hochwillkommenen Beitrag zur finanziellen Gesundung der AHV darstellen.»

Doch dieses Opfer der Frauen wird, kommt die AV 2020 durch, gleich wieder verprasst. Denn eine hauchdünne Parlamentsmehrheit konnte der Versuchung nicht wiederstehen, das Geld gleich wieder auszugeben. Die knapp 1,4 Milliarden Franken, welche bis 2030 für die Erhöhung der AHV-Renten sowie für den höheren Ehepaarplafonds aufgewendet werden müssen, entsprechen relativ genau der Summe, die die Frauen mit der Erhöhung ihres Rentenalters an die Sanierung der AHV beitragen würden.

«Weder effizient noch gerecht»

Im Klartext: Die durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen in die AHV fliessenden Gelder werden verbraucht, indem gerade auch wohlhabenden Rentnern mehr Geld ausbezahlt wird. Dazu die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog: «Das Giesskannenprinzip wirkt gleich wie die Kollektivstrafe. Es ist niemals effizient und gerecht. Es entspricht reinem Opportunismus und ist gegen jedes natürliche Grundprinzip. Es genügt lediglich der menschlichen Schwäche, alles, was eingespart wurde, sofort wieder auszugeben.» Im Falle des «teuren Reformzückerchens» seien die 70 Franken für bedürftige Neurentner zu wenig. Diese hätten künftig noch weniger im Portemonnaie, da sie – im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen, die entsprechend gekürzt würden – die zusätzlichen 70 Franken versteuern müssten. «Wohlhabende Rentner aber», so Herzog weiter, «erhalten das Zückerchen, obwohl sie es gar nicht benötigen.»

Vor allem aber werde mit dieser «Pseudoreform» das Ziel des Rentenerhalts auch für kommende Generationen verfehlt. «Durch das verfängliche Zückerchen entstehen belastende Zusatzkosten. Die Zeche wird von den jetzigen Rentnern und vor allem von den jüngeren Generationen bezahlt.» Profitieren könnten jedoch einige aktuelle Bundesparlamentarier, so die Nationalrätin weiter. «Da stellt sich mir die Frage: Ist das gegenwärtige Parlament so egoistisch?»

Zu hoher Preis fĂĽr Scheinreform

Mehrwertsteuererhöhung, Lohnprozenterhöhung, höhere Pensionskassenbeiträge, zusätzliche Staatsausgaben und damit eine steigende Soziallastquote: «Der Preis ist viel zu hoch für eine Reform, die bereits ab 2025 eine nächste Zusatzfinanzierung notwendig macht und die ab 2030 neue Löcher in die AHV schlägt», stellt sgv-Vizedirektor Gfeller fest.

Die Reform hätte weiter zur Folge, dass der Bund jährlich zusätzliche 700 Millionen Franken in die AHV einzuschiessen hätte (Einkommensausfälle in der Höhe von 610 Millionen und Mehrausgaben von 90 Millionen Franken). «Da heute niemand weiss, wo diese Mittel eingespart werden könnten, ist zu befürchten, dass sie über höhere Steuern, Abgaben und Gebühren eingetrieben werden müssten», so Gfeller.

Teure Folgen fĂĽr Steuerzahler

Was wären die Folgen, wenn der Bund jährlich zusätzliche 700 Millionen in die AHV einschiessen müsste?

«Bei den Bundesfinanzen werden in den nächsten Jahren gemäss Ausblick des EFD hohe strukturelle Defizite anfallen», sagt der Zuger FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti. «Es ist bereits eine zweite Stabilisierungvorlage in Diskussion, um die Bundes­finanzen nach 2020 einigermassen ins Gleichgewicht zu bringen. Die jährlich zusätzlichen 700 Millionen Franken Bundeszuschüsse in die AHV, welche nach einer Annahme der Abstimmungsvorlage auf den Bund zukommen, werden das strukturelle Defizit entsprechend weiter erhöhen, ebenso die Schulden
last. Wer diese «offene Rechnung» schlussendlich bezahlen müsse, sei offensichtlich: «Es sind die Steuerzahler.»

Das werde aber nicht genügen, so Pezzatti weiter. «Ab 2035 wird das AHV-Defizit so hoch sein, dass selbst eine Rentenaltererhöhung auf 67/67 die AHV-Rechnung nicht ins Lot bringen wird! Es braucht dann weitere, zusätzliche Erhöhungen der AHV-Lohnbeiträge, was dazu führt, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft darunter leiden wird – mit absehbaren, fatalen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze.»

«Für KMU nicht vorstellbar»

«Nicht vorstellbar!», kommentiert auch Hansjörg Brunner, Inhaber der Fairdruck AG in Sirnach, diesen Umgang mit den knappen Finanzen in der Vorsorge. «KMU können niemals so handeln, wie das jetzt bei der Altersvorsorge 2020 geplant ist! Wenn es einer Firma nicht mehr rund läuft und sie Liquiditätsprobleme hat, wird sie doch keinesfalls noch mehr Geld ausgeben. In der Privatwirtschaft würde ein solches Verhalten den sicheren Untergang bedeuten – weshalb also sollten KMU genau dies bei der AHV tun und massive Mehrkosten in Kauf nehmen, wo doch gespart werden müsste?»

Ob eines solchen Vorschlags könne er bloss den Kopf schütteln, sagt Brunner. «Es gibt viele gute Gründe die Scheinreform AV 2020 abzulehnen. Für mich aber mit Abstand der Wichtigste: ‹Mehrausgaben statt Sparmassnahmen› – das geht nun wirklich gar nicht!»

Gerhard Enggist

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