Publiziert am: 23.01.2018

Ja, die Billag erhebt eine Steuer

NO BILLAG – Die Billag zieht keine Gebühr ein, sondern eine Mediensteuer – das bestätigt auch das Bundesgericht.

Der Ruf nach Solidarität ist in der Schweiz gross und legitim. Solidarische Leistungen müssen finanziert werden und dies geschieht über Steuern, die jede und jeder zu bezahlen hat. Die No Billag Gegner argumentieren gerne, dass mit der Abschaffung der Billag auch die Solidarität abgeschafft werde. Gleichzeitig wird hartnäckig behauptet, die Billag ziehe eine Abgabe oder eine Gebühr ein. Eine Gebühr als Solidaritätsunterstützung? Dem ist überhaupt nicht so: Die Billag zieht eine Mediensteuer ein.

Das bestätigte auch das Bundesgericht. Wäre die Mediensteuer bei der RTVG-Abstimmung korrekt als Steuer vors Volk gebracht worden, wäre heute die Doppelbesteuerung vom Tisch. Denn eine Mehrheit der Kantone lehnte die Revision des Radio und Fernsehgesetzes 2015 ab. Beim Volk kam die Vorlage mit einem Zufallsmehr durch.

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