Publiziert am: 20.06.2014

Jeder Eintopf kann auch aufstossen

FINANZDIENSTLEISTUNGEN – Der Finanzplatz Schweiz bleibt in Bewegung: Doch gleiche ­Regelungen für Ungleiches machen keinen Sinn – ganz besonders nicht für KMU.

Hinter den Kulissen wird seit geraumer Zeit am Finanzdienstleistungsgesetz herumgeköchelt. Dabei ist es wie bei einem Eintopf: Es wird ein grosses Gesetzesprojekt bearbeitet, das alle Finanzdienstleister – ob Banken oder Versicherungsbroker – in einem Topf mischt und durchreguliert. Zumindest war das so einmal gedacht.

Aus einem mach zwei

Doch die Vorlage, die voraussichtlich Ende Juni in die Vernehmlassung geht, wird anders aussehen. Erstens werden vermutlich aus einem zwei Gesetze gemacht. Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), welches die Produkte und den Anlegerschutz regelt und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG), das die Anbieter reguliert. Zweitens wird die Vorlage wohl viel weniger ambitiös ausfallen, als ursprünglich geplant. Beispielsweise ist es unwahrscheinlich, dass es zu einer (weiteren) Beweislastumkehr kommt. Es ist auch davon auszugehen, dass die Selbstregulierungs­orga­ni­sa­tionen weiterhin eine Rolle spielen werden. Das ist alles positiv.

Wie viel EU?

Drittens – und das ist das Problem – wird die Vorlage eines ihrer selbstgesteckten Ziele vermutlich nicht erreichen. Die Idee war, mit einem Schlag eine volle Äquivalenz zur EU herzustellen, indem die Schweiz in Form des FIDLEG (und nun auch des FINIG) die europäische MIFID-II-Richtlinie – sie regelt Wertpapier- und Kapitalmärkte in Europa – übernimmt. Ob das geschehen wird, bleibt noch ­abzuwarten. In der Schweiz werden Gesetze bekanntlich vom Parlament gemacht und nicht von der EU. Und die Räte können noch vieles abändern. Viel wichtiger ist aber die Erkenntnis, dass selbst wenn 
die Schweiz alles umsetzt, was die EU vorgibt, die ­Äquivalenz immer 
noch nicht automatisch gewährleistet wird. Und selbst wenn es Äquivalenz gäbe, könnten Schweizer Finanzdienstleister nicht diskriminierungsfrei in der gesamten EU tätig werden, denn dort gibt es auch Länderrecht. Und das ist alles andere als harmonisch.

Überhaupt kann man kritisch anmerken: Der Finanzplatz Schweiz ist gerade deswegen erfolgreich geworden, weil man sich anders verhalten hat als Europa. Es ist bezeichnend, dass seitdem man sich unablässig um eine EU-Annäherung bemüht, der Finanzplatz an Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit einbüsst.

Für KMU wichtig

Ob FIDLEG oder FINIG: beide Vorlagen sind für KMU wichtig. Für die Finanz-KMU, die den grössten Teil des Finanzplatzes ausmachen, können Überregulierungen existenziell bedrohlich sein. Wenn ein Grossunternehmen einen Franken für die Umsetzung von Finanzmarktregulierungen ausgeben muss, verursacht das gleiche Massnahmenbündel bei mittleren Unternehmen Zusatzkosten von vier Franken und bei kleinen Unternehmen solche von zehn Franken. Und genau gegen diese Marktverzerrung tritt der Schweizerische Gewerbeverband sgv an.

Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft tritt deswegen entschieden für nach Grössen und Geschäftsfeldern differenzierte Regulierung ein. Wenn eine Grossbank unbedingt den Marktzugang zur EU braucht, dann bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass jede Vermögensverwalterin einen solchen auch braucht.

Das FIDLEG und das FINIG, an derzeit im Hintergrund geköchelt wird, werden bald angerichtet werden. Auch wenn eine gewisse Modernisierung der Finanzplatzgesetzgebung in der Schweiz sicher sinnvoll wäre, wird der sgv darauf achten, dass keine neuen, für KMU ganz besonders schädlichen Giftmischungen entstehen.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

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