Publiziert am: 29.04.2022

Jetzt gehts los

CO2-GESETZ – Die Vernehmlassung zum neuen CO2-Gesetz ist abge­schlossen. Die Vorschläge des Bun­des­rates gehen in die richtige Richtung. Mit den notwendigen Korrekturen kann die Vorlage sogar sehr gut werden.

Zur Ausgangslage: Die Schweiz hat heute ein geltendes CO2-Gesetz. Die grossen Erfolge des Schweizer Klimaschutzes gehen auf dieses Gesetz zurück. Trotzdem braucht es ein neues. Denn das aktuelle orientiert sich am Kyoto-Protokoll, das seinerseits nun vom Übereinkommen von Paris abgelöst wurde. Es gilt, die Instrumente dieses Übereinkommens ins Schweizer Recht umzusetzen.

«Wenn Technologien sich gegenseitig herausfordern, werden sie besser.»

Die Schweiz soll bis zum Jahr 2030 ihre Treibhausgasemissionen um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 reduzieren. Dieses Ziel hat sich das Land selbst gegeben; der Schweizerische Gewerbeverband sgv befürwortet es. «Wichtig ist dabei die flexible Umsetzung des Ziels», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Für den sgv heisst dies, die gesamte Bandbreite der Paris-Instrumente ist einzusetzen; alle Reduktionen, die verifizierbar stattfinden und nicht doppelt gezählt werden, müssen ans Ziel angerechnet werden.

EnAW und Gebäudeprogramm

Daher befürwortet der sgv die Öffnung der Zielvereinbarungsprogramme der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) für alle Unternehmen aller Grössen und aller Branchen. Zusammen mit den Aktivitäten im Gebäudepark bilden diese Massnahmen den wichtigsten inländischen Hebel für die Schweiz.

So befürwortet der sgv auch die Weiterführung und Aufstockung der Gebäudeprogramme des Bundes und der Kantone. Dabei fordert der Gewerbeverband zwei Korrekturen: Die energetische Gebäudesanierung und die Ersatzneubauten müssen gleichbehandelt werden, und es darf nicht zu einem Technologieverbot kommen.

Sequestrierung und Technologie

Zu begrüssen ist insbesondere die erstmalige Öffnung des Gesetzes für die sogenannte Sequestrierung. Dabei wird CO2 aus Verbrennungs-Abgasen abgetrennt und anschliessend in tiefen unterirdischen Gesteinsschichten auf unbegrenzte Zeit behälterlos gelagert. Das Gesetz verankert sowohl die temporäre Senke – etwa in Holz – als auch die dauerhafte Sequestrierung als klimapolitische Instrumente. Letztere kann dabei sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgen.

Zu kritisieren ist: Auch wenn sich der Gesetzesentwurf um Technologieneutralität bemüht, wird sie nicht durchwegs eingehalten. Bei den Treibstoffen etwa führt das Gesetz eine Beimischpflicht für synthetische Stoffe ein – eine zweifelhafte Massnahme, die zunächst einmal nur kostet. Ihre Klimawirkung ist umstritten. Einfacher ist es, den Wettbewerb zwischen synthetischen und herkömmlichen Treibstoffen zu stärken.

Es braucht mehr Wettbewerb

Generell gehen die Anträge des sgv an die Vorlage in Richtung mehr Wettbewerb. «Wenn Technologien sich gegenseitig herausfordern, werden sie besser, und es entstehen Innovationen», sagt sgv-Direktor Bigler. Klimaaktion für die Zukunft wird vor allem innovationsgetrieben sein. Dafür soll das CO2-Gesetz die Grundlage bilden.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

Meist Gelesen