Publiziert am: 24.06.2016

(K)ein Anflug von Vernunft in Sicht

PRÄVENTION – Lust und Frust beim sgv: Der Ständerat weist das Tabakproduktegesetz zurück. Doch die Stiftung Gesundheitsförderung will 40 Millionen (!) pro Jahr für Krankheitsverhütung.

«Was legal ist, soll auch beworben werden dürfen.» Dieser Grundsatz ist mit der Rückweisung des Tabakproduktegesetzes durch den Ständerat gestärkt worden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP haben diesen Beschluss erfreut zur Kenntnis genommen. «Jetzt ist der Nationalrat aufgefordert, dem Ständerat zu folgen», hält der sgv fest. «Ein starker und konsequenter Kinder- und Jugendschutz ist ohne die Revision des Tabakproduktegesetzes gegeben und unbestritten», sagt AWMP-Geschäftsführerin Hélène Noirjean, Dossierverantwortliche beim sgv. «Weitere Massnahmen sind schlicht unnötig.»

Der Tabakkonsum, der in der Schweiz bereits niedriger ist als in der EU, ging in den letzten zehn Jahren um 24 Prozent zurück – und sinkt weiter. Und die Tabakprodukte unterliegen bereits heute zahlreichen strengen Vorschriften und Restriktionen.

Die Freude dauert nur kurz

Doch die Freude über diesen kurzen Anflug von Vernunft macht sehr bald wieder der Besorgnis Platz. Denn die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt nichts weniger als eine Verdopplung ihres Budgets zur Krankheitsverhütung auf jährlich rund 40 Millionen Franken. Der sgv lehnt diese unverantwortliche Ausgabenpolitik in der Vernehmlassung dezidiert ab, müsste sie doch über höhere Krankenkassenprämien finanziert werden. «Es darf nicht sein, dass durch staatlichen Aktionismus die Krankenkassenprämien weiter in die Höhe getrieben werden», sagt sgv-Vizedirektor Kurt Gfeller dazu. Bevor über höhere Präventionsgelder diskutiert werde, brauche es zwingend eine externe, unabhängige Wirkungsanalyse, die einen positiven Nutzen der teuren Präventionskampagnen nachweise. Die Gesundheitskosten ohne deren bestätigte Wirkung weiter anzukurbeln, sei fahrlässig.En

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