Publiziert am: 17.10.2014

Kampf den rostigen Paragraphen

IG FREIHEIT – Eine Gesetzesflut und unnötige Bürokratie sind gefährlich für KMU. Die über­parteiliche Vereinigung wehrt sich dagegen und engagiert sich für mehr Selbstverantwortung.

Im Herbst 2006 gründeten Unternehmer und Politiker die «IG Freiheit». Die überparteiliche Vereinigung zählt mittlerweile gegen 3000 ­Mitglieder. Jedes Jahr verleiht sie den «Rostigen Paragraphen» für 
das dümmste und unnötigste Gesetz. Präsident der IG Freiheit ist der Zürcher Nationalrat Gregor Rutz (SVP).

Schweizerische Gewerbezeitung: Gregor Rutz, braucht es die 
IG Freiheit überhaupt?

n Gregor Rutz: Mehr denn je – die Paragraphenflut wird immer schlimmer. Schauen Sie nur einmal auf den Finanzplatz: ein Finanzdienstleistungsgesetz, ein Finanzinstitutsgesetz, ein Finanzmarktinfrastrukturgesetz, neue Richtlinien zur Geldwäscherei – das kann ein mittelständisches Unternehmen gar nicht mehr bewältigen. Die Politiker schauen viel zu wenig darauf, welche Auswirkungen all diese Gesetze auf die KMU haben. Wir haben immer mehr Theoretiker in den Behörden, welche die Privatwirtschaft kaum kennen.

«Politiker registrieren diese für KMU schädliche GEsetzesflut zu wenig.»

Die IG Freiheit kämpft also gegen unnötige Gesetze und für den Standort Schweiz?

n Ja. Der Einsatz für mehr Freiheit und Selbstverantwortung ist wichtiger denn je. Bald alles ist irgendwo gesetzlich geregelt. Die Auflagen und die Kosten für die Unternehmen werden immer grösser. Eine absurde Situation.

Und die besonders absurden Beispiele erhalten von Ihnen den «Rostigen Paragraphen»?

n Ja, mit dieser Auszeichnung wollen wir darauf aufmerksam machen, was für absurde Regulierungen existieren. Schauen Sie ein aktuelles Beispiel an: Momentan kämpfen wir dafür, dass Spirituosenhändler einen Plastiksack abgeben dürfen, wenn jemand ihre Produkte einkauft.

Wie bitte?

n Vor einigen Monaten beschlagnahmten Angestellte der Alkoholverwaltung rund 15 000 Plastiksäcke. In einem Rundschreiben teilten sie den Spirituosenhändlern mit, dass Werbung für gebrannte Wasser auf Gegenständen, welche «keine gebrannte Wasser enthalten und damit nicht im Zusammenhang stehen», verboten sei. Laut Verwaltung ist dies bereits dann der Fall, wenn die Säcke zwar beim Kauf von Spirituosen abgegeben, aber danach ein zweites Mal verwendet werden.

Wer einen Plastiksack zweimal braucht, verstösst gegen ein Werbeverbot?

n Genau. Wenn jemand eine Hose in die Reinigung bringt und dafür eine Tragtasche verwendet, auf welcher das Signet einer Spirituose abgebildet ist, ist dies gemäss Alkoholgesetz verboten, weil der Plastiksack nicht mehr im Zusammenhang mit der Spirituose gebraucht wird. Und darum will die Alkoholverwaltung solche Plastiksäcke ab dem 1. Januar 2015 nun generell verbieten.

Und wie ist es denn mit Taschen, welche ein Firmenemblem enthalten?

n Gemäss Bundesrat ist ein Firmenlogo zwar erlaubt, aber nur, wenn es dem Produktlogo nicht ähnlich sieht. Sonst muss es angepasst werden. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Verwaltung bereit sei, geplante Werbeartikel kostenlos zu überprüfen, um Konflikte mit den Gesetzen zu vermeiden. So weit sind wir also – wer Werbung für ein Produkt machen will, muss dies von der Verwaltung genehmigen lassen!

«Für Freiheit und Selbstverantwortung lohnt es sich, zu engagieren.»

Und dagegen tritt die IG Freiheit an?

n Ja, gegen solchen Unsinn kämpfen wir. Da wir eine überparteiliche, breit abgestützte Vereinigung sind, gelingt es zum Glück immer wieder, Mehrheiten zu schaffen. Ein grosser Erfolg war beispielsweise die Änderung des Arbeitsgesetzes, welcher das Volk im September 2012 zustimmte. Dort ging es um das Sortiment in Tankstellen-Shops. Dieser Vorstoss stammt aus den Reihen der IG Freiheit. Auch im Kampf gegen geplante Auflagen und Verbote sind wir immer wieder erfolgreich. Darum freut es mich besonders, dass sich auch immer mehr Parlamentarier der IG Freiheit anschliessen – Freiheit und Selbstverantwortung, dafür lohnt es sich, sich zu engagieren!

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