Publiziert am: 08.04.2022

Klares Nein zu schlechtem Filmgesetz

LEX NETFLIX – Das Filmgesetz, das am 15. Mai an die Urne kommt, ist kon­su­mentenfeindlich und verschlechtert die Lage für private TV-Sender massiv. Die breit abgestützte Gegnerschaft, da­run­ter der Schweizerische Gewerbe­ver­band, fürchtet eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs.

Am 15. Mai stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur – Filmgesetz, besser bekannt unter dem Begriff «Lex Netflix» – ab. Das Initiativkomitee will unter anderem erreichen, dass ausländische Streamingdienste wie Disney+ oder eben Netflix mindestens 30 Prozent europäische Filme anbieten. Zudem sollen inländische und ausländische Streamingdienste künftig vier Prozent in Schweizer Filmproduktionen investieren und alle vier Jahre einen Nachweis darüber bringen. Andernfalls müssen sie eine entsprechende Abgabe ans Bundesamt für Kultur leisten.

Gewerbeverband ist klar dagegen

Gegen dieses «konsumentenfeindliche, ungerechte und bevormundende Filmgesetz» hat eine breite Allianz das Referendum ergriffen: Jungfreisinnige, JGLP, JSVP, FDP.Die Liberalen Schweiz, Konsumentenforum kf, Telesuisse, Verband Schweizer Privatfernsehen, Suisse Digital und viele mehr. Zudem geht das Komitee davon aus, dass auch die SVP Schweiz das Referendum unterstützen wird.

Auch der Schweizerische Gewerbeverband lehnt das konsumentenfeindliche Filmgesetz entschieden ab (vgl. «Steuerbschiss» in der Rubrik «Die Meinung»). «Es verteuert den Standort Schweiz», sagt sgv-Vizepräsidentin und Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL). «Die Kosten der Anbieter, die infolge der Filmsteuer und Aufwände im Zusammenhang mit der Einhaltung der EU-Filmquote erwachsen, werden auf die Kundinnen und Kunden abgewälzt.»

Schon heute zählten die Schweizer Abopreise für Streamingdienste zu den höchsten in Europa. «Die Verpflichtung der Anbieter, 30 Prozent ihres Filmkatalogs mit europäischen Filmen zu besetzen, führt zu mehr Bürokratie und ist nicht zielführend», findet Schneeberger. «Zudem ist es falsch, den Konsumentinnen und Konsumenten per Gesetz vorzuschreiben, was sie schauen können und was nicht.»

Die Revision des Filmgesetzes sei deshalb als «staatsgläubig» zu bezeichnen, sagte Schneeberger vor den Medien in Bern weiter. «Eine Filmsteuer samt Filmquote schützt die Interessen eines einzigen Akteurs, nämlich der Filmlobby – alle anderen gucken in die Röhre.»

Was kommt als Nächstes?

Schweizer Kinofilme würden bereits heute in erheblichem Umfang vom Bundesamt für Kultur (32%), der Regionalförderung (28%) und vom Schweizer Fernsehen (17%) subventioniert. Eine Schweizer Produktionsfirma müsse heute lediglich etwa 9% des Kinofilms selbst finanzieren. «Der restliche Betrag kommt von Sponsoren oder Gönnern. Die Annahme dieser Gesetzesrevision hätte zudem den unschönen Nebeneffekt, dass weitere staatsgläubige Gesetze in den anderen Kulturbereichen, wie z.B. der Musik und der Literatur, folgen könnten.»

So hat die SP in einer Interpellation des Neuenburger SP-Nationalrats Baptiste Hurni vor Jahresfrist den Bundesrat gebeten, unter anderem zur Frage Stellung zu nehmen, ob er sich vorstellen könnte vorzuschlagen, dass die Regeln des Filmgesetzes auch für die Musikbranche gelten würden ...

Wettbewerb zusätzlich verzerrt

Auch Roger Elsener, Geschäftsführer Entertainment und Mitglied der Unternehmensleitung CH Media und Präsident des Verbands Schweizer Privatfernsehen, wehrt sich vehement gegen die Lex Netflix. Das Filmgesetz schaffe eben gerade nicht gleiche Spiesse für private Schweizer TV-Sender. «Im Gegenteil: Es ver-schlechtert die Situation für die privaten Schweizer TV-Sender massiv. Allein der private Schweizer TV-Sender 3+ müsste jedes Jahr einen mittleren sechsstelligen Frankenbetrag an unabhängige Filmschaffende umverteilen. Das bedeutet Stellenabbau und Restrukturierungen.»

Auch der Aufbau von schweizerischen Netflix-Alternativen – wie die im November 2021 gestartete privat finanzierte Plattform «oneplus» – würden bereits zu Beginn erschwert. Kommt hinzu: «Die gebührenfinanzierte SRG ist vom Gesetz nicht betroffen. Das verzerrt den Wettbewerb zusätzlich.»En/pd

www.filmgesetznein.ch

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