Publiziert am: 08.04.2022

Die Meinung

Steuerbschiss!

«Steuerbschiss» – ein linkes Schlagwort mit Hochkonjunktur in fast allen Abstimmungsvorlagen. Bei genauerem Hinschauen entspringt es meist einem ideologischen Narrativ. Warum bei der Abstimmung zur Lex Netflix (Filmgesetz) vom kommenden Mai tatsächlich von Steuerbschiss gesprochen werden muss, sei nachfolgend dargelegt.

Doch worum geht es? Im Rahmen der Kulturbotschaft hat das Parlament beschlossen, dass Streaming-Plattformen wie Netflix, Disney+ sowie private Sender wie SAT1, Pro7 oder 3+ mit Werbefenstern dazu verpflichtet werden sollen, vier Prozent ihrer Schweizer Produktionen in schweizerische Filmproduktionen zu investieren (vgl. auch Artikel «Klares Nein zu schlechtem Filmgesetz»). Das wären jährlich rund 14 Millionen Franken zusätzlich. Ausserdem müssten 30 Prozent aller Filme europäische Produktionen sein und so gekennzeichnet. Von Investitionen zu sprechen, ist da wohl eher vermessen. Vielmehr ist es eine neue Steuer mit Staatsbevormundung, worauf noch zurückzukommen ist.

Bleiben wir einen Moment bei der Kultur. Den Schweizer Film finanziell zu fördern, tönt zunächst sympathisch. Aber ist staatliche Unterstützung wirklich notwendig? In meiner Jugendzeit wurde der Film «Die Schweizermacher» gezeigt. Ein Gassenhauer, mit Emil Steinberger und Walo Lüönd in der Hauptrolle. Massgebend für den Erfolg waren nicht in erster Linie staatliche Gelder. Vielmehr verstand es der Regisseur Rolf Lyssy, auf witzige Art und Weise den Trend der Zeit aufzunehmen, und die damaligen Schweizer Eigenschaften zwar kritisch, doch auch charmant darzustellen.

Und damit sind wir bei der staatlichen Bevormundung angelangt. Mit der Lex Netflix sollen in erster Linie die Geldquellen sprudeln. Es gelten keinerlei Anforderungen an Qualität und Nachfrage. Es reicht das Kriterium der europäischen Herkunft. Die Filmlobby und das Bundesamt für Kultur (BAK) bestimmen also neu mit, was wir über unsere privaten Abos vorgesetzt bekommen.

Doch damit nicht genug. Die Investitionspflicht von «mindestens» vier Prozent der Brutto-Einnahmen ist purer Zwang. Die Anbieter können sich dieser nicht entziehen. Bei Nichterfüllung muss eine Abgabe an das BAK geleistet werden. In der Praxis werden mangels genügendem Markt die meisten Anbieter diese Steuer leisten (müssen).

Letztlich führt dieses Konstrukt zu einer Dreifachbelastung des Konsumenten. Zunächst gibt es – zu Recht – heute schon eine staatliche Filmförderung. Es werden also Steuergelder bereits heute eingesetzt. Via die Mediensteuer, die wir alle jährlich obligatorisch an Serafe leisten, fliesst ebenso Geld von der SRG. Im Jahre 2019 waren dies satte 120 Millionen Franken Subventionen. Neu sollten nun noch die Netflix-Abgaben dazu kommen. Es ist indessen eine Binsenwahrheit: Mehr Geld bedeutet nicht, dass Filme besser werden.

Die Menschen wollen Filme aus aller Welt sehen – und vor allem: Sie wollen selbstständig entscheiden. Die einleitend angesprochene Quote privilegiert einzig den europäischen Film. Die Angebotsvielfalt verarmt. Zudem: Für Schweizer Filmfreunde gibt es bereits heute ein gebührenfinanziertes Angebot: Play Suisse. Dieser Streamingdienst der SRG zeigt ausschliesslich Schweizer Filme und Serien.

Das Fazit aufgrund dieser Überlegungen ist ein einfaches. Die Lex Netflix ist ein ordnungspolitischer Sündenfall erster Güte, bricht mit liberalen Prinzipien und gehört deshalb abgelehnt. Mit einem Nein am 15. Mai.

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