Publiziert am: 21.09.2018

Kostentreiber ohne Wirkung

LOHNKONTROLLEN – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht zur Lohngleichheit. Staatliche Lohnkontrollen aber lehnt er ab.

Heftig umstritten ist die laufende Revision des Gleichstellungsgesetzes. Sie verfolgt das Ziel, mit zusätzlichen staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sollen gemäss Bundesrat gesetzlich dazu verpflichtet werden, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese überprüfen zu lassen.

In der Sommersession 2018 hat der Ständerat die Vorlage leicht 
abgeschwächt und beschlossen, die regelmässigen Lohnkontrollen erst für Firmen ab 100 Mitarbeitenden zur Pflicht zu machen. Zudem hat er diese Massnahme auf zwölf Jahre befristet. Aber auch mit dieser Lösung würde für die betroffenen Firmen eine neue administrative und finanzielle Belastung entstehen.

Diskriminierung lohnt sich nicht

Die Revision des Gleichstellungsgesetzes bedeutet nicht nur eine neue bürokratische Belastung, sie wird sich als Kostentreiber ohne Wirkung entpuppen. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es nicht eine Frage der Diskriminierung, sondern eine ökonomische Notwendigkeit, gleiche Löhne zu zahlen, wie das die Bundesverfassung bereits vorschreibt.

Diskriminierung ist ineffizient und wird vom Markt sanktioniert. Die Folgen sind hohe Fluktuation und Rekrutierungskosten. In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen, als neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Arbeits- und insbesondere die Fachkräfteknappheit werden zunehmen. Zusätzlich gilt seit 1. Juli 2018 die Stellenmeldepflicht, was die Position der Arbeitnehmenden stärkt.

Im Interesse der Unternehmen

Verstösse gegen die Lohngleichheit können bereits heute vor Gericht eingeklagt werden. Zudem gelten im öffentlichen Beschaffungswesen Lohngleichheitsdeklarationspflichten. Letztlich liegt es im Interesse der Unternehmen selbst, für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn zu bezahlen. Nur so können sie im Zuge einer wachsenden Fachkräfteknappheit ihr qualifiziertes Personal halten.

Debatte im Nationalrat

Der Nationalrat debattiert die Vorlage kommenden Montag, 24. September. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv empfiehlt Nichteintreten auf die Vorlage. Der Verfassungsauftrag genügt. Der sgv steht zu dieser Verfassungsnorm, weshalb er sich zwischen 2009 und 2013 auch am Lohngleichheitsdialog 
beteiligt hat. Kl

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