
Versicherung trotz Service-Vertrag?
E-MOBILITÄT – Fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Einrichtungen wie E-Ladestationen lassen sich in aller Regel ergänzend zur Gebäudeversicherung gegen weitere Gefahren schützen.
LIGNUM – Das «Label Schweizer Holz» der Lignum macht auf einen Blick klar, woher ein Holzprodukt stammt: aus der Schweiz oder aus dem Fürstentum Liechtenstein. Das neue Label-Reglement tritt per 1. Juli dieses Jahres in Kraft. Es schärft die Konturen des Labels. Neu gilt für alle Industrieprodukte ein Mindestanteil von 80 Prozent Schweizer Holz.
Die neu gefassten Vorschriften zum Label «Schweizer Holz» berücksichtigen die Bedürfnisse aller Abschnitte der Wertschöpfungskette Wald und Holz und schaffen eine tragfähige gemeinsame Grundlage für alle Marktteilnehmer. Der Vorstand der Lignum hat das neue Reglement kürzlich zusammen mit den zugehörigen Ausführungsbestimmungen einschliesslich der Gebührenordnung einstimmig verabschiedet. Das gesamte Regelwerk ist als Ganzes online unter https://holz-bois-legno.ch/de/downloads öffentlich einsehbar. Es gilt ab 1. Juli 2022. Die neue Gebührenordnung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Während bisher Industrieprodukte wie Span- und Faserplatten oder Pellets mindestens 60 Prozent Schweizer Holz enthalten mussten, gilt künftig auch für diese Produkte wie für alle anderen Holzprodukte, welche das Label «Schweizer Holz» tragen, dass sie zu mindestens 80 Prozent aus hiesigem Holz bestehen müssen. Die Vorschrift gilt als Jahresmenge, welche nicht unterschritten werden darf. Für Pellets gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2025.
Alle gelabelten Produkte müssen im Einklang mit der «Swissness»-Regelung den Nachweis erbringen, dass mindestens 60 Prozent ihrer Herstellungskosten sowie der wesentliche
Verarbeitungsschritt im Inland angefallen sind. Für die Auszeichnung von grossen Bauteilen – beispielsweise des gesamten Tragwerks – und ganzen Gebäuden mit dem Label «Schweizer Holz» gilt neu, dass mindestens 60 Prozent gelabeltes Holz nachgewiesen werden müssen. Für die Auszeichnung einzelner Bauteile – beispielsweise einer Fassade – gilt wie bisher die 80 Prozent-Regel.pd
Noch bis zum 19. Juni läuft die Anmeldefrist für den Innovationspreis Holz «BIO TOP» 2022. Er richtet sich an Studierende, Lehrkräfte, Doktoranden und Forscher sowie an neu gegründete Unternehmen aus der ganzen Schweiz oder anderen europäischen Ländern. Die Preisverleihung findet am 8. September in Le Brassus/VD statt.
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