Publiziert am: 05.06.2015

Massnahmen nun endlich umsetzen

REGULIERUNGSKOSTEN – Die StĂ€nderĂ€te Jean-RenĂ© Fournier (CVP⁄VS) und Paul Niederberger (CVP⁄NW) machen Druck, damit endlich konkrete Schritte fĂŒr eine Senkung der horrenden Kosten eingeleitet werden.

Der – von manchen als unvermeidlich eingestufte – Entscheid zur Aufhebung des Euromindestkurses vom 15. Januar 2015 hat Konsequenzen fĂŒr die Schweizer Wirtschaft, die noch andauern dĂŒrften. Die Schweiz ist weniger wet tbewerbsfĂ€hig, weil die Preise fĂŒr Ausfuhren stark gestiegen sind.

«ZEHN MILLIARDEN KÖNNTEN ALLEIN BEIM BUND GESPART WERDEN.»

Dabei werden jedoch die vielen anderen Kosten nicht berĂŒcksichtigt, mit denen sich die Unternehmen seit lĂ€ngerer Zeit konfrontiert sehen. Die Liste ist lang, und man hĂ€tte nicht auf die Aufhebung des Mindestkurses warten mĂŒssen, um sich dessen bewusst zu sein.

Riesiges Potenzial, aber...

Der Walliser StĂ€nderat und sgv-VizeprĂ€sident Jean-RenĂ© Fournier hatte bereits 2010 mit einem Postulat den Bundesrat aufgefordert, eine SchĂ€tzung der Regulierungskosten vorzunehmen, die die Betriebe belasten. Die Regierung zeigte in einem im Dezember 2013 veröffentlichten Bericht auf, welche Massnahmen nötig wĂ€ren, um die unaufhörlich steigenden Belastungen zu verringern. Der Bundesrat kam dabei zu eindrĂŒcklichen und zugleich beunruhigenden Folgerungen: In zwölf Bereichen belĂ€uft sich das Einsparpotenzial bei unnötigen Regulierungskosten auf zehn Milliarden Franken – und das allein auf Ebene der Eidgenossenschaft. Der Bericht schlug zudem einen konkreten Massnahmenkatalog vor, mit dem die Belastung der Unternehmen gemindert werden könnte.

...keine konkreten Schritte

Weil von Seiten des Bundesrates aber nie konkrete Schritte in dieser Angelegenheit erfolgten, erhöhte StĂ€nderat Jean-RenĂ© Fournier den Druck, indem er im MĂ€rz dieses Jahres einen weiteren Vorstoss einreichte. Die Motion 15.3210 «Senkung der unnötigen Verwaltungskosten: Sofortige Umsetzung» fordert die Landesregierung auf, aktiv zu werden und möglichst ohne Verzug jene Massnahmen in Kraft zu setzen, die sie in ihrem Bericht vom Dezember 2013 aufgelistet hatte. Das könne durch eine Anpassung der bisherigen Praxis oder auf dem Verordnungsweg geschehen. Dort, wo gesetzliche Anpassungen erforderlich sind, soll der Bundesrat dem Parlament innerhalb von neun Monaten nach der Überweisung der Motion entsprechende Vorlagen unterbreiten.

Bundesrat lehnt Motion ab

In seiner am 13. Mai 2015 veröffentlichten Stellungnahme lehnt der Bundesrat – nicht gerade ĂŒberraschend – die Motion ab. Er begrĂŒndet das Nein vorab damit, dass gewisse Massnahmen bereits umgesetzt seien, nicht vor 2015 bzw. 2016 in Kraft treten könnten oder bereits Teil von laufenden legislativen Vorlagen seien. Nach Auffassung der Bundesregierung könnte einzig die EinfĂŒhrung des Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer (bei gleichzeitiger Abschaffung der meisten Ausnahmen) im Rahmen der Motion in Angriff genommen werden.

Angesichts des festgestellten hohen Einsparpotenzials von rund zehn Milliarden Franken ist allerdings nicht bloss die EinfĂŒhrung des MWSt-Einheitssatzes vorstellbar; auch andere Massnahmen könnten durchaus kurz- und mittelfristig in Betracht gezogen werden. Man kann sich vernĂŒnftigerweise nicht nur darauf beschrĂ€nken, als einzige Massnahme den MWSt-Einheitssatz aufzulisten. Der möglichen Massnahmen sind viele! Mit Engagement und etwas gutem Willen wĂ€re viel machbar.

Nachhaltige Bestrebungen könnten kurzfristig in den Bereichen Revisionsrecht, Bauvorschriften und Lebensmittelrecht sowie bei den Regelungen der Ein- und Ausfuhrzölle und der Unternehmensbesteuerung zum Ziel fĂŒhren. Ein gutes Beispiel ist die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Dieser Schritt hĂ€tte lĂ€ngst erfolgen können, doch weil die Massnahme erst im Rahmen der umstrittenen Unternehmenssteuerreform III aufgegleist ist, muss man auf ihre Umsetzung mindestens bis 2019 warten.

Mittels einer eigenen Motion hat zudem der Nidwaldner StĂ€nderat Paul Niederberger den Bundesrat beauftragt, unnötige Administrativarbeiten der Unternehmen fĂŒr die AHV abzuschaffen. Auch diese Motion lehnt der Bundesrat ab. Es ist zu hoffen, dass die Motionen Fournier und Niederberger im parlamentarischen Prozess mehr Erfolg haben!

Alexa Krattinger,

Ressortleiterin sgv

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