Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Mehr Flexibiliät, weniger Kosten
ARBEITSRECHT – Was bringt die Regelung von Homeoffice und Telearbeit in einem Arbeitsvertrag und was davon ist gesetzlich geregelt? Rechtsanwalt Emanuel Tschannen kennt die Fakten.
Arbeitgeber regeln die Voraussetzungen für sowie die Folgen von Homeoffice und Telearbeit (remote work) normalerweise nicht. Damit wird die Chance vergeben, Arbeit ausserhalb der Betriebsorganisation des Arbeitgebers rechtlich treffend zu qualifizieren und die damit verbundenen Risiken sachgerecht zu regeln. Arbeitgebern wird empfohlen, Homeoffice und Telearbeit allgemein in Form eines Zusatzes zum Arbeitsvertrag zu regeln und mit den betroffenen Mitarbeitenden individuell zu vereinbaren. Dadurch können Personalkosten und Risiken minimiert werden.
Ökonomische Realität
Drei Viertel der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeiten im tertiären Sektor. 85 Prozent der Schweizer sind mobile Internetnutzer und mehr als die Hälfte der Schweizer nutzen Angebote der Sharing Economy. Ebenfalls rund die Hälfte der Erwerbstätigen in der Schweiz könnte theoretisch mobil arbeiten. Rund 28 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten mindestens einen halben Tag von zuhause aus und weitere 28 Prozent jener Erwerbstätigen, welche kein Homeoffice leisten, möchten dies künftig tun. Der Trend zur örtlichen, zeitlichen und organisatorischen Flexibilisierung von Arbeitsleistung verstärkt sich somit zusehends. Durch Homeoffice und Telearbeit gewinnen Arbeitnehmende Handlungsspielraum und Flexibilität, Arbeitgeber können Kosten reduzieren und gleichzeitig ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt steigern.
Rechtliche Qualifikation
Der Gesetzgeber regelt weder Homeoffice noch Telearbeit. Dogmatisch sind beide Arbeitsformen unter den Einzelarbeitsvertrag einzuordnen. Dabei weist das Homeoffice Ähnlichkeiten mit der traditionellen Heimarbeit und Telearbeit gegebenenfalls Überschneidungen zum Handelsreisendenvertrag auf. Neben den sich daraus ergebenden Abgrenzungsfragen stellt sich weiter die Frage, ob Homeoffice und Telearbeit den Regeln des Arbeitsgesetzes unterstehen. Ist dies nicht der Fall, finden auch die Regeln zur Zeiterfassung keine Anwendung.
Risiken reduzieren
Durch eine vertragliche Regelung von Homeoffice und Telearbeit können die beiden Arbeitsmodelle rechtlich definiert werden. Dadurch bietet sich die Chance, diese modernen Arbeitsformen von den starren Regeln des Arbeitsgesetzes auszunehmen. Weiter können die mit den Arbeitsmodellen verbundenen Risiken (z.B. Fragen der Geheimhaltung) reduziert werden.
Emanuel Tschannen,
Rechtsanwalt, Präsident und
Eigentümer Elfenau Schweiz AG
zur person
Emanuel Tschannen ist Rechtsanwalt und hat an der HEC Paris ein Executive MBA absolviert. Tschannen ist auf Vertrags-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisiert und im Anwaltsregister der Kantons Zürich eingetragen. Er ist Mitglied des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV) und des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV).
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