Publiziert am: 05.03.2021

Nationalrat will rasch öffnen

CORONA-KRISE – Die Grosse Kammer erhöht den Druck auf den Bundesrat für schnellere Lockerungen der Corona-Mass­nahmen. Per 22. März sollen Gastro-, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe öffnen. Der sgv schliesst sich den Forderungen des Nationalrats an.

Der Nationalrat hat diese Woche ein Zeichen gesetzt und sich mit 97 zu 90 Stimmen in einer «Erklärung» an den Bundesrat gewandt. Die Forderung einer knappen Mehrheit in der Grossen Kammer: Eine umgehende Lockerungen der Corona-Massnahmen. Der Nationalrat nimmt damit den massiven Druck auf, der von seinen Kommissionen für Wirtschaft und Gesundheit, den Kantonen sowie von zahlreichen Wirtschafts­verbänden, darunter der Schweizerische Gewerbeverband sgv, ausgeübt worden war.

«Obwohl der Bundesrat die Kantone konsultiert hatte, hat er die eingegangenen Antworten nicht berücksichtigt und sich bisher stur auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Covid beschränkt», kritisierte die Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz im Namen der WAK. Die Ablehnung gegenüber bestimmten Massnahmen des Bundesrats nehme zu, während ebendiese Massnahmen zahlreiche Unternehmer ruinierten, die einen grossen Teil ihres Vermögens in ihre Unternehmen investiert hätten. Junge Menschen in der Ausbildung hätten es schwer, sich das notwendige Wissen für ihren Beruf anzueignen. Und das öffentliche Leben liege weitgehend brach. So könne es nicht weitergehen – der Bundesrat müsse nun dringendst eine Lockerung der Covid-Massnahmen beschliessen.

«Es ist der Kommissionsmehrheit durchaus bewusst», so der Glarner Mitte-Nationalrat Martin Landolt, «dass das Virus unseren Alltag bestimmt und sich nicht durch parlamentarische Vorstösse beeindrucken lässt.» Dennoch müsse man «den Ärger, die Unzufriedenheit der Menschen weitertransportieren, ihn hier zum Ausdruck bringen, ihn hier thematisieren».

Ab dem 22. März öffnen!

Der sgv zeigte sich erfreut über die Erklärung aus dem Nationalrat und fordert, dass der Bundesrat Gesellschaft und Wirtschaft auf den 22. März vollständig öffnet. «Im Sinne der Strategie des gezielten Schutzes sollen Impfen, Testen und Contact Tracing intensiviert werden», fordert sgv-Präsident Fabio Regazzi. Auf der anderen Seite müsse mehr geöffnet und weniger verboten werden.

Der durch den sgv lancierte Antrag war zuvor durch die Wirtschaftskommission und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats bestätigt worden. Die Kantone haben bereits in der Vernehmlassung zu den aktuellen Öffnungsschritten mehrheitlich die Forderungen des Antrags unterstützt. «Der sgv fordert den Bundesrat auf, dem Willen der Kantone und des Nationalrats unverzüglich nachzukommen», so der Verband in einer Medienmitteilung.

Mehr Planungssicherheit nötig

Im vom Nationalrat angenommenen Antrag wird der Bundesrat aufgefordert, umgehend eine Strategieanpassung vorzunehmen. Nebst Impfen, Testen und Contact Tracing müsse auch die 5-Personen-Regel in Innenräumen unverzüglich aufgehoben werden.

Weiter müssten Gastrounter­nehmen wie auch Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ebenfalls ab dem 22. März 2021 vollständig öffnen können. «Die Kantone sollen ab sofort die massvolle Nutzung der Terrassen für den Take-away-Betrieb erlauben können.» Wie der Nationalrat verlangt auch der sgv vom Bundesrat umgehend eine Öffnungsstrategie und die Schaffung von Planungssicherheit für kulturelle und sportliche Grossanlässe.

Immerhin: Seit dem 1. März sind – ebenfalls auf Druck des sgv und seiner Verbündeten in den Kantonen – die Läden wieder offen.

Interessant auch: Schon 2020 wurde eine Öffnung erst nach dem vom sgv entwickelten «Smart Restart» möglich. Ob der Druck auch diesmal wirkt? Es wäre höchste Zeit.En

www.sgv-usam.ch

KURZARBEIT: dAS GILT

Bis zum 19. Märzgelten in Sachen Kurzarbeit folgende Regelungen:

Die reguläre Voranmeldefrist von 10 Tagen muss eingehalten werden.

Bewilligungen für Kurzarbeit sind 3 Monate gültig. Nach 3 Monaten muss eine neue Voranmeldung von Kurzarbeit eingereicht werden.

Rückwirkende Bewilligungen für Kurzarbeit sind nicht möglich.

Der Bundesrat schlägt vor, ab dem 20. März die Voranmeldefrist auf 0 Tage zu reduzieren. Die Voranmeldung müsste somit spätestens am Tag des Beginns der Kurzarbeit bei der kantonalen Amtsstelle eintreffen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Massnahme. Das Parlament entscheidet in der Schlussabstimmung vom 19. März, wie es in Sachen Covid-Gesetz weitergeht.

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