Publiziert am: 21.10.2022

Noch mehr Kompetenzen für Staatsnahe?

PUBLIC CLOUD BUND – Was würde es nützen, eine Schweizer Cloud zu haben, wenn sie keine ausreichenden Garantien für die korrekte Aufbewahrung und die Sicherheit der Daten bieten könnte?

Die Cloud ermöglicht den Zugriff auf Daten, wo immer man sich gerade befindet. Dieses System ist sehr effizient und interessant, um Informationen zu sichern, zu speichern und zu kommunizieren. Der Bund hat sogar eine Ausschreibung für «Public Clouds Bund» durchgeführt und Verträge mit fünf grossen Anbietern abgeschlossen: Amazon, IBM, Microsoft, Oracle und Alibaba.

Garantien zum Schutz der Daten

Nun hat ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht gefordert, dass der Bund nicht mit ausländischen Anbietern zusammenarbeiten solle. Die Zeitungen aller Couleur riefen einen Skandal aus. Ist das gerechtfertigt? Man darf zweifeln. Sicherlich ist Vorsicht geboten, aber man sollte auch daran erinnern, dass nicht der Ort, wo Daten aufbewahrt werden, die Datensicherheit garantiert. Das Internet bringt uns potenziell alle miteinander in Kontakt – mit allen Problemen, die diese Vernetzung mit sich bringen kann.

Denn was würde es nützen, eine Schweizer Cloud zu haben, wenn sie keine ausreichenden Garantien für die korrekte Aufbewahrung und die Sicherheit der Daten bieten könnte? Das Wichtigste ist, über die besten Technologien zum Schutz dieser Daten zu verfügen, um die Integrität der Daten sowohl vor Cyberangriffen als auch vor der Einmischung ausländischer Behörden zu gewährleisten. Auch viele ausländische Anbieter können höchstwahrscheinlich ausreichende Garantien bieten.

Vertraulich – für wen?

Manche Menschen können sich jedoch nicht von der Vorstellung lösen, dass US-amerikanische oder chinesische Behörden in die Daten des Bundes eingreifen könnten. Das Argument wird durch die Tatsache gestützt, dass der Cloud Act die Anbieter von Cloud-Lösungen dazu verpflichtet, Daten an US-Behörden auszuliefern; und zwar unabhängig davon, ob dies in den USA oder auf ausländischem Boden geschieht. Es ist auch schwer vorstellbar, wie Alibaba sich weigern würde, einem Befehl des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas Folge zu leisten, der Auskünfte zu Daten aus der Schweiz in seiner Cloud verlangt.

Das Datensicherheitsgesetz verpflichtet die Unternehmen, dem Staat den Zugang zu gewähren. Auf der Grundlage dieser Informationen sieht der Bund Vertraulichkeitsstufen vor, die eine Nutzung dieser Clouds ermöglichen, während bei zu sensiblen Informationen die Sicherung anderswo erfolgen wird.

Es wird weiterhin die Frage gestellt, ob es gesetzeskonform ist, eine öffentliche Cloud ausserhalb der Infrastruktur des Bundes zu betreiben. Wenn diese Frage verneint wird, besteht die Gefahr, dass der Staat mehr Kompetenzen für sich und die ihm nahestehenden Unternehmen an sich zieht. MH

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