Publiziert am: 15.06.2018

Nun geht alles rasch

STEUERVORLAGE 17 – Der Ständerat sagt Ja zum Vorschlag seiner Wirtschaftskommission – und damit zur Verknüpfung von Steuer- und Sozialpolitik.

Der Ständerat hat über die Steuervorlage 17 (SV17) abgestimmt und dabei den von seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) ausgearbeiteten Deal – die Ver­knüpfung des Bundesgesetzes über die Steuerreform mit der AHV-Finanzierung – mit 34 Ja-Stimmen gegen ­
5 Nein bei 5 Enthaltungen angenommen.

Mitte Mai hatte der Vorschlag der WAK-S allseits für Überraschung gesorgt. Für die einen war – und bleibt – die Verknüpfung eine höchst problematische Vermischung von Politikbereichen (vgl. Kasten); für andere ist der Deal zumindest gewagt.

Obwohl eine Vermischung von Sozial- und Steuerpolitik auf den ersten Blick tatsächlich nicht ideal erscheinen mag, macht diese Verknüpfung angesichts der Dringlichkeit und der hohen Bedeutung dieser ­beiden Dossiers nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv dennoch Sinn.

 

Hier ist Pragmatismus gefragt

Bereits Mitte Mai hatte der sgv vorsichtig positiv auf diese neue Entwicklung rund um das nach wie vor sehr dringliche Problem der steuerlichen Behandlung der Unternehmen in der Schweiz reagiert. Von Beginn weg war klar: Ein umfassender, von links bis rechts mitgetragener Kompromiss könnte die Unternehmens­steuerreform – und damit gleich auch die AHV-Reform – vor einem erneuten Schiffbruch retten.

Der Ständerat hat sich nun für eine pragmatische Lösung entschieden. Das «Stöckli» antwortet damit auf zielführende Weise auf den internationalen und zeitlichen Druck. Denn eines ist klar: Die Abschaffung der Regelungen für Status­gesell­schaften ist unausweichlich, eine Lösung dringlich. Folglich musste eine realistische und pragmatische Lösung für unsere Wirtschaft gefunden werden.

Die Grundsatzfrage zur Einheit der Materie – eine durchaus berechtigte Frage übrigens – fand im Rahmen der Ständeratsdebatte keine grosse Beachtung. Es wäre nach ­Ansicht des sgv denn auch kaum opportun, diesen Kompromiss zu torpedieren; ausserdem vermischte schon die SV17 des Bundesrats die Politikbereiche, sah sie doch zur Abfederung der steuerlichen Entlastung der Unternehmen eine Erhöhung der Familienzulagen vor...

Wie reagiert der Nationalrat?

Der Zeitplan für die Behandlung der Unternehmenssteuerreform bleibt straff. Die nächsten Etappen: Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N) wird im August sowohl die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone als auch die Wirtschaft anhören. In der Herbstsession wird der Nationalrat die Detailberatung zu den einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufnehmen.

Das Parlament dürfte das Paket im Eiltempo über die Runden bringen, und die Referendumsfrist würde demnach bis am 10. Januar 2019 laufen. Wird kein Referendum ergriffen, könnten die dringlichsten Massnahmen rasch, das heisst bereits 2019, in Kraft gesetzt werden; der Rest dann auf den 1. Januar 2020. Wird das Referendum ergriffen, könnte die Abstimmung im ­Februar oder Mai 2019 stattfinden.
Kr/En

 

Diskussion um die «Einheit der Materie»

Soll die Vorlage in zwei Teilen vors Volk?

Gewisse Ständeräte pochten in der Diskussion um die SV17 (vgl. Haupttext) auf das Prinzip der «Einheit der Materie». Sie erwarten vom Nationalrat, dass er Gegensteuer gibt und die Vorlage in zwei Teile trennt.

Was soll man unterstützen: Das SV17-AHV-Paket oder zwei getrennte Projekte? Wird das Referendum ergriffen, muss das Volk erneut über das ­Thema abstimmen. Es müsste über ein Gesamtpaket oder im Rahmen ein- und derselben Abstimmung über zwei verschiedene Vorlagen abstimmen.

Beide Teile – oder gar nichts

Die Verknüpfung aber bleibt bestehen. Würde das Paket in zwei Teile aufge­trennt, so zöge die Ablehnung der einen Reform eine Ablehnung der ­andern nach sich. Nun liegt es am Nationalrat, diese Frage zu klären – und sich hoffentlich ebenso pragmatisch zu zeigen wie der Ständerat.Kr

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