Publiziert am: 05.05.2017

Nun gilt es, wachsam zu bleiben

REGULIERUNG – Die Revision des Lebensmittelrechts war ein Schulbeispiel bürokratischer Exzesse. Nach Interventionen aus Kreisen des sgv gefährdet es die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft nun nicht mehr.

Das neue Lebensmittelrecht ist nach einer massiven Entschlackung seiner ersten Version am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. 2000 Seiten lang, 5,6 Kilo schwer – 27 Verordnungen, gespickt mit unnötigen Überregulierungen, durchtränkt mit Swiss Finish und Auslöser von Kosten von mehreren hundert Millionen Franken... So präsentierte sich die Revision zu Beginn. Nicht umsonst wurde dieses bürokratische Monstrum – fast schon liebevoll – «Largo» genannt. Diese Revision, die vom Willen zur Anpassung an die europäische Gesetz­gebung angetrieben wurde, war ein Schulbeispiel bürokratischer Ausuferung.

Die endgültige Version nun ist ein Kompromiss aus Monaten der Diskussion zwischen den betroffenen Kreisen und bringt die folgenden wichtigsten Änderungen mit sich: neue Deklarationsvorschriften betreffend Nährwert, Allergenen im Offenverkauf und Herkunft von Zutaten bei Lebensmitteln. Obwohl die Einsicht über die Bürokratie gesiegt hat, ist bei der Umsetzung weiterhin Wachsamkeit gefragt.

Massiv entschlackt

Dank der Forderungen einer gemeinsamen Front aus dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv und den Verbänden der betroffenen Branchen wurde das neue Lebensmittelgesetz von seinen schädlichsten Elementen befreit und bietet den Verbrauchern und den schweizerischen KMU nunmehr akzeptable Optionen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu gefährden. Unter Aufrechterhaltung des Gesundheitsschutzes und der Abschaffung von Handelsbeschränkungen als Ecksteine wurde der Text um nicht weniger als 94 Prozent seiner Regulierungskosten entlastet.

«DANK DEs SGV UND DEr BRANCHENVERBÄNDE WURDE DAS GESETZ VON DEN ÜBELSTEN AUSWÜCHSEN BEFREIT.»

Im Rahmen der Folgenabschätzung der Reglementierung wurden die Kosten für die Umsetzung auf einmalig 270 Millionen Franken und danach jährlich auf mindestens 46 Millionen Franken geschätzt. Dabei ist die Schaffung von neun Stellen bei der Eidgenossenschaft noch nicht berücksichtigt. Diese Kosten wären unverändert auf die Lebensmittelpreise und folglich auf den Verbraucher abgewälzt worden.

Die wichtigsten Änderungen

Zu den wichtigsten Änderungen im neuen Lebensmittelrecht zählen die folgenden:

nNeue Nährwertdeklarationen: Allgemein gesagt wird die Nährwert­deklaration obligatorisch. Bestimmte Lebensmittel werden jedoch davon befreit, wie zum Beispiel handwerklich produzierte Lebensmittel, die direkt vom Hersteller an den Verbraucher oder an lokale Lebensmittel­geschäfte geliefert werden, die direkt den Verbraucher bedienen.

nDeklaration der Allergene: Die Verpflichtung zur schriftlichen Deklaration von Allergenen wurde zugunsten einer mündlichen aufgegeben. Daher muss ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis ausgehängt werden, der festhält, dass zusätzliche Informationen auch mündlich eingeholt werden können. Das Personal muss auch in der Lage sein, Konsumenten, die nach diesen Informationen fragen, entsprechende Auskünfte zu erteilen.

nHerkunft von Lebensmittelzutaten: Allgemein muss die Herkunft der Zutaten von vorverpackten Lebensmitteln nur angegeben werden, wenn der Konsument ohne diese Angabe getäuscht würde. Zum Beispiel für den Fall, dass die Aufmachung des Produkts eine Herkunft suggeriert, die nicht den Tatsachen entspricht.

Die ursprüngliche geplante Übergangsfrist von einem Jahr wurde vom sgv vehement bekämpft und auf vier Jahre verlängert. Dies ermöglicht den betroffenen KMU eine gestaffelte Umsetzung. Auf diese Weise können sie die Kosten, die aufgrund der durch das neue Gesetz eingeführten Änderungen entstehen, auffangen. Nur für die Werte aus dem Gesundheitsbereich bleibt es bei der Frist von einem Jahr.

Konsumenten ernst genommen

Man stelle sich vor, dass die Nährwerte und jeder Rohstoff tatsächlich auf den Speisekarten der Restaurants hätten angegeben werden müssen, wie es der Entwurf ursprünglich vorsah... Abgesehen von der damit verbundenen Realitätsferne hätten unsere Speisekarten ausgesehen wie irreführende Beipackzettel. Dies hätte dem Konsumenten nicht geholfen, der von dieser Fülle an Informationen überwältigt worden wäre.

Vergessen wir nicht, dass Konsumenten heutzutage die Informationen, die sie interessieren, und die nicht schriftlich aufgeführt sind, abfragen können. Darüber hinaus haben die Geschäfte, Produzenten und die Branchen ein primäres Interesse 
daran, qualitativ hochwertige und sichere Produkte anzubieten und 
ihre Kundschaft zufriedenzustellen. Es war daher absolut unnötig und gefährlich, eine infantilisierende 
Gesetzgebung zu erlassen. Es ist nun die Aufgabe der Branchen, angemessene Lösungen zu finden.

Vernunft statt Perfektionismus

Die Branchen müssen jedoch weiterhin wachsam bleiben – die vorliegende Fassung des neuen Lebensmittelrechts stellt noch keinen Sieg dar. Nun gilt es, die Umsetzung genau zu beobachten und auf dieser Stufe jeglichen Perfektionismus zu vermeiden. Die Verwaltung muss sich auf eine vernünftige und durchdachte Anwendung beschränken, indem sie die direkt betroffenen Branchen berät und betreut, so wie sie es angekündigt hat. Denn die Schweiz ist nicht gegen die Entwicklungen der EU-Reglementierung gefeit – und auch nicht gegen den Drang der Bundesverwaltung, ihre ärgerliche Tendenz zur Überregulierung immer wieder von Neuem zu entdecken.

Hélène Noirjean,
Ressortleiterin sgv

Meist Gelesen