Publiziert am: 04.09.2020

OdA mehr einbeziehen

CORONA-DEBRIEFING – Die Verbundpartnerschaft zwischen Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA)hat sich auch während der Corona-Krise bewährt. Dies zeigt eine erste Bilanz bezüglich Qualifikationsverfahren 2020, üK und der Zusammenarbeit mit den Kantonen. Ein paar Anpassungen zugunsten der OdA sind allerdings unabdingbar.

Kürzlich trafen sich rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und zogen – mit Blick auf das Grossprojekt des Bundes, «Berufsbildung 2030» – eine erste Bilanz nach dem Lockdown. Dabei wurden folgende drei Hauptfragen diskutiert: Was lief gut? Was waren die grössten Herausforderungen während des Lockdowns? Und wo gibt es Handlungsbedarf oder offene Fragen? Dabei spielten auch die verschiedenen Lern- und Ausbildungsorte wie Betrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse (üK), höhere Berufsbildung und spezifische Anliegen im Qualifikationsverfahren 2020 eine Rolle. «Vor allem das Engagement der Arbeitgeber-Dachorganisationen wurde gelobt. Sie sorgten wenige Tage nach dem Lockdown – nach Rücksprache mit mehreren OdA – dafür, dass praktische Prüfungen durchgeführt werden konnten», betont Christine Davatz, Vizedirektorin des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv und Verantwortliche für die Berufsbildung.

Ohne klare Kommunikationgeht es nicht

Kritisiert wurde das Verhalten einzelner Kantone, die sich trotz Entscheid des sogenannten Steuergremiums anders verhielten als vereinbart. Der in der Regel geschätzte Föderalismus erschwerte während des Lockdowns in diversen Bereichen eine nationale Umsetzung der Berufsbildung. «Hier zeigte sich klar, dass eine gute Zusammenarbeit der Verbundpartner Bund, Kantone und OdA Voraussetzung ist, damit unser Berufsbildungssystem reibungslos funktionieren kann», stellt Davatz fest. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Partnern wie auch auf diversen anderen Ebenen ist und bleibt ein zentrales Element, damit die Verständigung untereinander nicht zu Missverständnissen führt.

Angesprochen wurde auch die finanzielle Unterstützung, die unter anderen auch die OdA betrifft. Beispielsweise muss noch geklärt werden, wer zusätzlich anfallende Kosten aufgrund der Schutzmassnahmen übernimmt. «Es kann nicht sein, dass jede OdA mit 26 verschiedenen Kantonen verhandeln muss», so Davatz.

OdA müssen

miteinbezogen werden

Am Debriefing kristallisierten sich folgende zwei Hauptforderungen klar heraus: Erstens müssen die nationalen OdA von Anfang an bei allen bedeutenden Umsetzungs­fragen einbezogen werden. «Dazu braucht es klare Prozessabläufe, die auch eingehalten werden», sagt Davatz. Zweitens wird das natio­nale Steuergremium aufgefordert, rechtzeitig und ebenfalls unter Einbezug der OdA die Prozessabläufe für valide Prüfungen breit abgestützt und frühzeitig aufzugleisen. «Nur so können wir künftig ‹Machtkämpfe› unter den Verbundpartnern vermeiden», stellt Davatz fest. Dies betrifft insbesondere den Bereich der üK im Verhältnis zur Berufsfachschule. «Es sollte eigentlich klar sein, dass üK keine Schulangebote sind und deshalb auch nicht wie Schulunterricht zu behandeln sind. Dort wird wie im Betrieb gearbeitet – dies unter Einhaltung der Schutzmassnahmen auch dann, wenn an den Schulen spezielle Corona-Vorschriften gelten», hält Davatz fest.

Diese Forderungen von der Arbeitgeberseite werden im Steuergremium BB 2030 nochmals eingebracht. Davatz hofft, dass die entsprechenden Schlüsse daraus gezogen werden und dementsprechend die Bedürfnisse der OdA berücksichtigt und erfüllt werden. «Wir müssen uns bewusst sein, dass das Schweizerische Bildungssystem mit dem Engagement der OdA und ihrer Unternehmen steht und fällt», betont Davatz.

Corinne Remund

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