Publiziert am: 09.08.2019

Päckli mit Stolperstein

KOMMENTAR ZUR BVG-REVISION – «Ein Sozialpartner-Kompromiss hätte die BVG-Revision eigentlich fast zum Spaziergang machen müssen», sagt Vorsorgeforum-Geschäftsführer Peter Wirth. Aber: Dass der Arbeitgeberverband den Vorschlag unterstützt, müsse irritieren, zumal die Gegenleistung der Gewerkschaften mehr als bescheiden ausfalle.

Eigentlich war die Idee gut und überzeugend: Um die festgefahrene Revision des BVG flottzubekommen, sollten die Sozialpartner zusammensitzen, ihre Positionen klären, einen Kompromiss schmieden und dem Bundesrat diesen als Vorschlag für seine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.

Dass das Vorgehen im Prinzip richtig ist, zeigt sich schon daran, dass es die Sozialpartner sind – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – welche die Leistungen der 2. Säule finanzieren, ohne jegliche staatliche Subvention. Wenn sie sich über technische Modalitäten wie etwa den Umwandlungssatz und dazugehörige Übergangsmassnahmen aufgrund einer Senkung einig sind, dann sollte das für den Bundesrat und absehbar auch das Parlament gut sein. Sinnvolle Delegation auf höchstem Niveau.

«Schlimmer als Nichtstun»

Was kaum jemand für möglich gehalten hätte: Die Sozialpartner legten am 2. Juli tatsächlich einen Kompromiss vor. Allerdings mit dem Schönheitsfehler, dass von den vier Teilnehmern der Gewerbeverband ausgeschert ist und dem Bundesrat einen eigenen Vorschlag überbrachte.

Es blieb nicht bei dem einen Schönheitsfehler. Der Kompromiss stiess auf unerwartet heftige Kritik. Die NZZ feuerte gleich mehrfach Breitseiten gegen die Ideen von SGB, Traivail.Suisse und Arbeitgeberverband, aus Expertenkreisen kam das Verdikt «schlimmer als Nichtstun» und selbst aus der sonst eher zurückhaltenden Ökonomenzunft war praktisch gleichlautend zu vernehmen, Nichtstun sei die bessere Option. Auch die Reaktion des Pensionskassenverbands war verhalten: Man müsse das erst prüfen, hiess es an der Zürcher Kreuzstrasse.

«Es blieb nicht bei dem einen Schönheitsfehler.»

Stein des Anstosses bildet natürlich die von Gewerkschaftsseite lancierte Idee eines lebenslangen Rentenzuschlags für die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Rentner bis 15 Jahre nach Beginn der Senkung; solidarisch finanziert durch 0,5 Lohnprozente aller Erwerbstätigen, bis hin zu einem Einkommen von 853 000 Franken.

Dass der Arbeitgeberverband, ansonsten vehement gegen jegliche Belastung durch zusätzliche Lohnprozente, so etwas unterstützt, musste irritieren. Die gewerkschaftliche Gegenleistung, so es denn eine gibt, scheint dagegen doch eher bescheiden. Denn die technisch ungenügende Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent ist zwingend, wenn man die berufliche Vorsorge nicht an die Wand fahren will. Es ist nicht einzusehen, weshalb das mit Zugeständnissen erkauft werden muss. Wer Sicherheitsgurte anlegt, will dafür ja auch kein Geld.

«Die gewerkschaftliche Gegenleistung, so es denn eine gibt, scheint doch eher bescheiden.»

Positives zu den Vorschlägen war bisher – ausser von Links – nur von der Assekuranz zu hören. Aber sie leidet besonders unter dem zu hohen Umwandlungssatz und die Aussicht auf eine rasche Revision, abgefedert mit erheblichen Solidaritätsleistungen aller Aktiven, muss für sie als Idee natürlich höchst verlockend sein. Ordnungspolitische Skrupel sind unter den gegebenen Umständen wohl verzichtbarer Luxus.

Bundesrat: Copy/Paste oder abgeänderter Vorschlag?

Doch jetzt stellt sich für den Bundesrat die grosse Frage: Akzeptiert er das Paket der Sozialpartner? Gewerkschaften und Arbeitgeberverband haben dringend darum gebeten, dass es quasi per Copy/Paste übernommen wird, und in einer ersten Reaktion machte es in der Tat den Anschein, dass Alain Berset das so akzeptiert. Die Vernehmlassungsvorlage könnte unter diesen Umständen bereits im November vorliegen, nur wenige Monate nach der Vorlage für die AHV-Revision 21.

Aber eine BVG-Revision mit diesem Rentenzuschlag zu verkaufen, dürfte alles andere als leicht werden, und der Bundesrat wird es sich gut überlegen müssen, ob er tatsächlich das Paket tel quel übernimmt. Ein Sozialpartner-Kompromiss hätte eigentlich die Revision wesentlich erleichtern, schon fast zum Spaziergang machen müssen. Aber belastet mit diesem systemfremden Element des Rentenzuschlags wird das weitere Vorgehen für den Bundesrat ­heikel. Hätten alle vier beteiligten Verbände den Vorschlag unterstützt, wäre er vielleicht noch vertretbar gewesen. Aber unter diesen Um­ständen?

Heikle Entscheide fĂĽr Berset

Erscheint der Rentenzuschlag nicht in der Vernehmlassungsvorlage, wird das dem Bundesrat von Gewerkschaften und SP schwer verübelt und die Revision von Beginn weg gefährdet. Übernimmt er ihn, wird es absehbar schwierig, die Revision dem Stimmbürger zu verkaufen, so der Vorschlag überhaupt die parlamentarische Beratung überleben sollte.

«Wer Sicherheitsgurte anlegt, will dafür ja auch kein Geld.»

Wie immer der Bundesrat sich entscheidet, die Hoffnung auf eine neutrale, technische Lösung auf Basis der Sozialpartnervorschläge hat sich zerschlagen. Was vorliegt, ist politisch erheblich vorbelastet und das erst noch einseitig. Pech für Berset, dem nun heikle Entscheide abverlangt werden, vor denen er wohl hoffte, dieses eine Mal verschont zu bleiben.

Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum

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