Unbürokratisch – so geht’s
UMSETZUNG MEI – Der Gewerbeverband hält den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der 
Masseneinwanderungsinitiative für gangbar. sgv-Mitglieder fordern dabei «schlanke» Massnahmen.
UMSETZUNG MEI – Sowohl die Bau- wie auch die Hotellerie- und Temporärbranche sind auf auslänÂdische Mitarbeitende angewiesen. Sie brauchen sie meist schnell – oft innerhalb von 48 Stunden.
Baumeister-Präsident Gian-Luca Lardi, hotelleriesuisse-Präsident Andreas Züllig und Georg Staub, Präsident swissstaffing, sind sich in einem einig, was die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative angeht: Die zügige Rekrutierung von Mitarbeitenden darf nicht durch bürokratische Hindernisse erschwert werden. Und Kurzaufenthalter dürfen nicht kontingentiert werden.
Schweizerische Gewerbezeitung: Welches sind die wichtigsten BedĂĽrfnisse Ihrer Branche bei der Mitarbeiterrekrutierung?
n Andreas Züllig: Die Hotellerie kann ihren Bedarf an Arbeitskräften nicht ausschliesslich auf dem inländischen Arbeitsmarkt decken, sondern braucht auch Arbeitskräfte aus dem Ausland. In der Saisonhotellerie muss zudem unbürokratisch und rasch rekrutiert werden können. Zurzeit stammen rund 47 Prozent der Mitarbeitenden aus dem Ausland. Der Erhalt des Personenfreizügigkeitsabkommens ist daher für die Branche zentral. Sie unternimmt aber seit Jahren grosse Anstrengungen, um das Inländerpotential zu fördern. Bedarf besteht insbesondere bei den Fachkräften, weshalb auch die Ausbildung nicht nur von ausländischen Arbeitskräften in der Schweiz wichtig ist. Die Aus- und Weiterbildung wird durch den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag stark gefördert. Grundsätzlich ist für die Hotellerie ein flexibler Arbeitsmarkt wichtig. Bei der Umsetzung der Masseneinwanderung dürfen keine branchendiskriminierenden Modelle zum Zug kommen wie beispielsweise solche, die die Rekrutierung im Ausland durch finanzielle Nachteile oder Lenkungsabgaben verhindern wollen. Auch Branchenkontingente kommen für uns nicht in Frage. Falls ein Kontingentierungssystem umgesetzt werden sollte, dann müssen Kurzaufenthalter bis zu einem Jahr und Studierende generell von einer Kontingentierung ausgenommen werden.
n  Gian-Luca Lardi: Einfach gesagt, brauchen wir die richtigen Leute am richtigen Arbeitsplatz. Sie müssen die nötige Ausbildung und die nötige Erfahrung mitbringen, ins Team passen, sich mit den andern Mitarbeitern pannenfrei verständigen können und ihre Aufgaben mit Freude und Einsatzbereitschaft anpacken.
n Georg Staub: Die Temporärbranche stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, indem sie flexible Arbeitsmöglichkeiten schafft. Häufig rekrutieren unsere Mitglieder innert 48 Stunden das von der Wirtschaft dringend benötigte Personal. Dabei ist unsere Branche auf «bürokratielose» Prozesse angewiesen. Deshalb fordert swissstaffing gemeinsam mit anderen Arbeitgeberverbänden eine Ausnahme für Kurzaufenthalter von der MEI-Gesetzgebung. Diese Kategorie von Stellen wird vom neuen Bundesverfassungsartikel ohnehin nicht erfasst, da sie nicht zur Zuwanderung zählt.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats sieht für die Umsetzung der MEI einen «sanften Inländervorrang» vor: Was bedeutet dies für Ihre Branche?
n Georg Staub: swissstaffing begrüsst den Vorschlag der SPK-N. Wir sind überzeugt, dass das inländische Arbeitskräftepotential gefördert werden kann, wenn die Unternehmen ihre offenen Stellen publik machen. Der Arbeitsmarkt wird dadurch transparenter und durchlässiger. Und die moderne Spider-Technologie ermöglicht eine unbürokratische Sammlung der auf den Firmenwebseiten publizierten Stellen auf einer zentralen Plattform, die den Stellensuchenden und RAV zur Verfügung gestellt werden kann.
n  Andreas ZĂĽllig: Ein KontingenÂtierungssystem ist grundsätzlich nicht mit der freien PersonenfreizĂĽgigkeit kompatibel. hotelleriesuisse befĂĽrwortet daher Modelle, welche keine Kontingentierung oder Schutzklausel vorsehen. Auch diese dĂĽrfen jedoch nicht branchendiskriminierend umgesetzt werden. hotelleriesuisse kann einem sanften Inländervorrang zustimmen, vor allem, wenn damit ein Kontingentierungssystem verhindert werden kann und sofern er nicht nur fĂĽr einzelne Branchen zum Tragen kommt. Aus diesem Grund wird, sofern ĂĽberhaupt eine Einschränkung nötig ist, ein Inländervorrang nach Berufsgruppen bevorzugt.
n Gian-Luca Lardi: Es bedeutet, dass wir bei tiefer qualifizierten Arbeiten vermehrt darauf achten müssen, Inländer anzustellen. Bei Fachkräften und Kadern hingegen ist es heute schon schwierig, überhaupt Leute zu finden. Bauführer und Poliere sind ausgesprochene Mangelberufe, und auch bei den EFZ-Berufen fehlen uns immer mehr Leute. Wie auch immer die Umsetzung erfolgen wird: Am wichtigsten ist mir eine unbürokratische, aber effektive Lösung.
Wie stellen Sie sich die Umsetzung der MEI im Detail vor?
n Gian-Luca Lardi: Wir plädieren für einen nach Berufsgruppen differenzierten «Inländervorrang light». Eine gute Grundlage dafür scheint uns das Berufsgruppenmodell des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich zu sein. Es erlaubt eine pragmatische, auf die Interessen der Wirtschaft abgestellte Umsetzung des Inländervorrangs, und zwar je nach regionalen Eigenheiten und Bedürfnissen des Arbeitsmarkts. Wichtig ist für uns zudem, dass Kurzaufenthalter nicht kontingentiert werden und der Arbeitsmarkt nicht mit zusätzlichen flankierenden Massnahmen eingeschnürt wird.
n Georg Staub: Für die Details ist das Parlament zuständig. swissstaffing ist erleichtert festzustellen, dass die zuständigen Parlamentarier das MEI-Dossier mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit behandeln und dabei Lösungen entwickeln, die zugleich den Wählerwillen respektieren und unser Verhältnis zur EU nicht untergraben. Für unsere Volkswirtschaft sind stabile Beziehungen zur EU zentral!
n Andreas Züllig: Bei der Beurteilung, ob eine Berufsgruppe einem Inländervorrang unterstellt wird, darf nicht ausschliesslich auf die Arbeitslosenquote abgestellt werden. Es sind zumindest auch die offenen Stellen und die Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung zu berücksichtigen.
Wird eine Berufsgruppe dem Inländervorrang unterstellt, dürfen die Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht im Einzelfall geprüft werden. Da Berufsgruppen allenfalls in verschiedenen Branchen tätig sein können, sind die Arbeitsbedingungen der Branche massgebend, in die rekrutiert wird. Die Lohn- und Arbeitsbedingungen werden wie bis anhin kontrolliert, also beispielsweise durch die paritätischen Kommissionen in Branchen mit einem GAV.
Falls offene Stellen exklusiv dem RAV (oder einer anderen Arbeitsvermittlungsstelle) gemeldet werden mĂĽssen, dann muss die RĂĽckmeldung seitens des RAV, ob geeignete DosÂsiers vorliegen, zeitnah erfolgen. Die RĂĽckmeldefrist darf nicht mehr als 48 Stunden betragen. Nur so ist gewährleistet, dass auch kurzfristig zu besetzende Stellen, insbesondere in der Saisonhotellerie, innert nĂĽtzlicher Frist wiederbesetzt werden können.
FĂĽr die Arbeitgeber besteht kein Zwang, vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber des RAV einzustellen.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet – nach der Frist, in der das RAV exklusiv inländische Bewerber vorschlagen kann – den Behörden mitzuteilen, dass er eine Person aus dem Ausland rekrutiert hat.
Interview: Gerhard Enggist
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Dipl. Bauingenieur ETH/MBA HSG Gian-Luca Lardi (46) ist Geschäftsführer und CEO der CSC Bauunternehmung AG in Lugano. Der Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV ist seit August 2015 Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv.
Georg Staub (65) ist Präsident von swissstaffing, Verband der Personaldienstleister der Schweiz und im sgv-Vorstand seit 2016.
Andreas Züllig (58) ist Hotelier 
in Lenzerheide, Präsident von hotelleriesuisse und seit 2016 Vorstandsmitglied des sgv.En
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